Wasserschaden in der Wohnung: Die ersten Stunden entscheiden
Rohrbruch oder ausgelaufene Maschine – jetzt zählt jede Minute. Diese Sofortmaßnahmen begrenzen den Schaden und sichern Ihren Versicherungsanspruch, bevor der Fachbetrieb übernimmt.

Ein geplatzter Schlauch, ein Rohrbruch oder die ausgelaufene Waschmaschine: Bei einem Wasserschaden entscheidet das richtige Handeln in den ersten Stunden darüber, wie groß der Schaden am Ende wird – und ob die Versicherung vollständig zahlt. Werden durchnässte Materialien nicht innerhalb von 24 bis 48 Stunden getrocknet, keimen vorhandene Schimmelsporen aus – das Wachstum selbst dauert laut Umweltbundesamt je nach Material wenige Tage bis Wochen; je tiefer Feuchtigkeit in Estrich und Dämmschicht eindringt, desto aufwendiger und teurer wird die spätere Sanierung.
Sofortmaßnahmen – Schritt für Schritt
Halten Sie diese Reihenfolge unbedingt ein: Strom zuerst abschalten, dann erst ins Wasser fassen – und immer erst dokumentieren, dann aufräumen. Wer Möbel verrückt oder Wasser aufwischt, bevor er fotografiert hat, riskiert Kürzungen bei der Schadensregulierung.
- Strom abschalten: Sicherung für die betroffenen Räume am Sicherungskasten ausschalten – nie mit nassen Händen in die Verteilung fassen.
- Wasserzufuhr stoppen: Absperrhahn der Wohnung oder Haupthahn im Gebäude schließen, um weiteren Austritt zu verhindern.
- Schaden dokumentieren: Jetzt sofort Fotos und Videos vom Originalzustand machen – Nässe, betroffene Flächen, sichtbare Schäden. Diese Aufnahmen sind Pflicht für die Versicherungsregulierung.
- Erst jetzt aufräumen: Stehendes Wasser aufnehmen oder abpumpen lassen, Möbel in trockene Bereiche bringen. Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung sind nach § 82 VVG sogar gesetzliche Pflicht.
- Vermieter, Hausverwaltung und Nachbarn informieren – besonders wenn Wasser in andere Wohnungen eindringt.
- Versicherung unverzüglich melden: Gemäß § 30 VVG muss die Meldung ohne schuldhaftes Zögern erfolgen – am besten noch am selben Tag. Schadennummer notieren.
- Bei unklarer Quelle frühzeitig einen Fachbetrieb für die Leckortung beauftragen – versteckte Leckagen lassen sich mit zerstörungsarmen Methoden genau orten.
- Professionelle Trocknung starten lassen: Nur Fachgeräte (Kondensations- oder Adsorptionstrockner) trocknen Estrich und Mauerwerk sicher durch – normales Heizen oder Lüften reicht nicht.
Warum schnelles Handeln Geld spart
Je länger Feuchtigkeit einwirkt, desto tiefer dringt sie in Estrich, Dämmschicht und Mauerwerk ein. Wird nicht innerhalb von 24 bis 48 Stunden getrocknet, beginnen Schimmelsporen auszukeimen (Empfehlung der US-Umweltbehörde EPA; sichtbares Wachstum folgt laut UBA nach Tagen bis Wochen) – eine professionelle Trocknung muss daher sofort eingeleitet werden. Bei Nassestrich kann die Trocknungsphase je nach Aufbau und Durchfeuchtungsgrad mehrere Wochen dauern; bei Fußbodenheizungsestrich manchmal bis zu zehn Wochen.
Wer zahlt den Schaden?
Welche Versicherung greift, hängt von der Ursache und dem Geschädigten ab. Mehr im Beitrag Wasserschaden und Versicherung: Wer zahlt was?. Der Überblick:
| Versicherung | Deckt ab | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Wohngebäudeversicherung | Schäden an der Bausubstanz (Wände, Estrich, Putz, Böden) | Rohrbruch in der Wand, durchnässter Estrich |
| Hausratversicherung | Bewegliche Gegenstände im Haushalt | Durchnässte Möbel, Elektronik, Teppiche |
| Haftpflichtversicherung | Schäden, die Sie bei Dritten verursachen | Wasser läuft durch die Decke zum Nachbarn |
| Elementarschadenversicherung (Zusatz) | Hochwasser, Überschwemmung, Starkregen, Rückstau | Keller unter Wasser nach Unwetter oder Starkregen |
Was macht der Fachbetrieb vor Ort?
Ein erfahrener Sanierungsbetrieb arbeitet systematisch: Zunächst werden mit Feuchtemessgeräten (zerstörungsfreie kapazitive Schnellmessung zur Eingrenzung; für die belastbare Restfeuchte im Estrich die CM-Messung nach DIN 18560, für die eine kleine Materialprobe entnommen wird) alle betroffenen Bauteile kartiert. Dann folgt die Leckortung – bei versteckten Rohrbrüchen etwa per Tracergas oder Wärmebildkamera, ohne unnötige Stemmarbeiten. Erst danach beginnt die eigentliche Bautrocknung mit professionellen Kondensations- oder Adsorptionstrocknern.
- Zerstörungsfreie Feuchtemessung zur Schadenskartierung
- Leckortung mit Tracergas, Wärmebildkamera oder Akustik-Korrelation
- Professionelle Bautrocknung mit kalibrierten Trocknungsgeräten
- Regelmäßige CM-Messungen zur Trocknungskontrolle bis zum Zielwert
- Dokumentation aller Maßnahmen für die Versicherungsabrechnung
- Koordination direkt mit dem Versicherer auf Wunsch
Häufige Fehler, die teuer werden
- Aufräumen vor dem Fotografieren: Versicherer verlangen den Originalzustand als Beweis – erst dokumentieren, dann aufräumen.
- Trocknung auf eigene Faust: Heizung hochdrehen oder mit Ventilatoren trocknen reicht nicht – Estrich und Hohlräume trocknen nur mit Fachgeräten sicher durch.
- Meldung zu spät: § 30 VVG verlangt die unverzügliche Anzeige. Eine grob fahrlässig verspätete Meldung kann zu Leistungskürzungen führen (§ 28 Abs. 2 VVG); leicht fahrlässige Verspätung bleibt folgenlos, ebenso wenn sie für die Feststellung des Schadens keine Rolle spielte (§ 28 Abs. 3 VVG).
- Eigenständige Stemmarbeiten: Zerstörende Arbeiten vor der Leckortung vernichten Spuren und können den Versicherungsanspruch gefährden.
- Elementarschaden unterschätzt: Wer bei Überflutung durch Starkregen nur die Wohngebäudeversicherung anruft, wird oft abgewiesen – hier greift nur die Elementarschadenversicherung.
Wann den Profi rufen?
Bei größeren Wassermengen, unklarer Schadensquelle oder durchfeuchteten Bauteilen sollten Sie nicht warten. Eine fachgerechte Leckortung und professionelle Trocknung verhindert Schimmelbefall und schützt die Bausubstanz. Je früher die Trocknung beginnt, desto kürzer die Trocknungszeit – und desto geringer der Gesamtschaden.
Wenn es bei Ihnen gerade tropft oder läuft: Bei einem akuten Wasserschaden sind wir u. a. in Ingolstadt, Fürth, Erlangen, Bamberg, Landshut und Kempten schnell vor Ort – und in vielen weiteren Städten und Gemeinden unseres Einsatzgebiets.
Quellen
- § 28 VVG – Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit (gesetze-im-internet.de)
- § 30 VVG – Anzeige des Versicherungsfalles (gesetze-im-internet.de)
- § 82 VVG – Abwendung und Minderung des Schadens (gesetze-im-internet.de)
- GDV-Musterbedingungen VGB 2022 – Wohngebäudeversicherung, Wohnflächenmodell (PDF) (gdv.de)
- GDV: Gemeinsamer Allgemeiner Teil für Haftpflicht-, Sach- und technische Versicherungen (PDF) (gdv.de)
- Umweltbundesamt: Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden – Fassung 2024 (PDF) (umweltbundesamt.de)
- IFS: Marktübersicht Leckageschutzsysteme (PDF) (ifs-ev.org)
- Vorsorge und Handeln bei Hochwasser - Handeln nach dem Hochwasser (BBK) (bbk.bund.de)
- Auf dem Weg zur Belegreife: Bestimmung der Restfeuchte in Estrichen | Bauportal BG BAU (bauportal.bgbau.de)
Soforthilfe von sieben Standorten in Bayern aus – Leckortung, Trocknung und Sanierung aus einer Hand.
0800 77 11 999