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Akku überwintern: Wie viel Prozent, welcher Raum – und wohin mit alten Akkus

Jetzt wandern die Akkus von E-Bike, Rasenmäher und Heckenschere in Keller und Garage. Was Hersteller und Behörden zum Ladestand sagen, wo ein Akku den Winter sicher übersteht, worauf es beim ersten Laden im Frühjahr ankommt – und wohin alte oder beschädigte Akkus gehören, damit sie nicht die Entsorgung in Brand setzen.

trock24 Redaktion · 28. Sept. 2026 · 14 Min. Lesezeit
Akku überwintern: Wie viel Prozent, welcher Raum – und wohin mit alten Akkus

Sonntagnachmittag, 27. September 2026, Lindau am Bodensee: Im Kellerraum eines Mehrfamilienhauses fängt der Akku einer Modelleisenbahn Feuer, laut Polizei wegen eines technischen Defekts. Rund 50 Feuerwehrleute rücken an, verletzt wird niemand, den Schaden schätzt die Polizei auf rund 20.000 Euro. Neun Tage zuvor brannten in Bamberg Akkus ausgerechnet dort, wo sie hingehören: Der Brandschaden im städtischen Wertstoffhof lag nach Angaben der Stadt „im Bereich der Ablagestelle für Akkubatterien“. Ein Polizeisprecher nannte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur eine Selbstentzündung beziehungsweise einen technischen Defekt als Ursache. Danach nahm der Wertstoffhof vorübergehend keine Batterien und Akkus mehr an.

In keinem der beiden Fälle ging es um einen überwinterten Akku. Aber sie stehen für die beiden Phasen, um die es hier geht: die Wintermonate, in denen Akkus im Keller oder in der Garage lagern – und den Weg, den ein Akku am Ende nimmt.

Die Angaben stammen aus Anleitungen und Ratgebern der Hersteller, von Behörden, Verbänden, Verbraucherschützern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), aus Gesetzestexten sowie aus Polizeimeldungen und Presseberichten; die Quellen stehen am Ende. Stand: 28. September 2026. Zitierte Anleitungen gelten für das jeweilige Modell – maßgeblich ist die Anleitung Ihres Akkus.

Wie viel Ladung für den Winter?

Die meisten Ratgeber nennen eine Zahl. Wer die Anleitungen nebeneinanderlegt, findet viele:

QuelleLadestand zum EinlagernLagertemperatur
Bosch eBike (Anleitung 2020)30–60 % (2 bis 3 LEDs)10–20 °C
Shimano STEPS (Anleitung UM-7K10A-002)ca. 70 %ca. 10–20 °C
Yamaha (Anleitung 2018)1 bis 2 von 4 Anzeigelampen15–25 °C
STIHL (Ratgeber 2026)40–60 % (2 LEDs)frostfrei, trocken
Einhell (Ratgeber 2022)ca. 30–70 %optimal 15–20 °C
Kärcher Battery Power (FAQ)mindestens 70 %innen, unter 20 °C
Husqvarna Automower (2026)voll, dann ausschaltentrocken, über 0 °C
Abfallratgeber Bayernca. 40–50 %ca. 10–25 °C
DGUV Information 205-04140–60 %kühl, frostfrei, trocken
Verbraucherzentrale30–60 %10–20 °C
ADFCetwa 30–70 %10–15 °C
Umweltbundesamtungefähr die Hälfte10–25 °C
Empfehlungen für die längere Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus, jeweils nach Angaben der genannten Quelle; andere Modelle desselben Herstellers können abweichen.

Einig sind sich die Quellen nur darin, dass kein Akku leer in den Winter gehen darf. Der ADFC rät, die Herstellerangaben zu beachten, „da sich die Empfehlungen zum Ladestand jeweils unterscheiden können“. Wer keine Anleitung mehr hat, hält sich an Umweltbundesamt und Abfallratgeber Bayern: etwa die Hälfte. Ausnahme sind manche Mähroboter mit fest eingebautem Akku; Husqvarna schreibt: „Den Mähroboter vollständig aufladen und vor der Einlagerung ausschalten.“ Auch ältere Gardena-Wechselakkus (BLi-18) sollen laut Anleitung voll geladen überwintern.

Keller, Garage oder Wohnung?

Bosch nennt als Lagerort einen trockenen, gut belüfteten Raum mit Rauchmelder, abseits von Brennbarem und Wärmequellen, und rät, den Akku vom Rad zu nehmen; Shimano erlaubt ausdrücklich auch die Lagerung am Rad. Makita und Gardena raten, den Akku zum Einlagern aus Garten- und Werkzeuggeräten zu nehmen. Umstritten ist die Garage. Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) ist eindeutig: „Lagern Sie also Akkus zum Beispiel im Winter nicht in einer ungeheizten Garage.“ Längerer Frost könne den Akku dauerhaft schädigen, Brandgefahr bestehe dann erst bei den nächsten Ladevorgängen. Auch Verbraucherzentrale und Einhell raten ab; STIHL hält eine Garage dagegen für geeignet, wenn sie frostfrei ist. Unser Schluss: Ein trockener, frostfreier Keller taugt – das sehen auch Einhell und STIHL so –, die Garage nur, wenn sie sicher frostfrei bleibt; im Zweifel kommt der Akku in einen beheizten Raum.

Wie ernst manche Hersteller Frost nehmen, zeigt eine Einhell-Anleitung von 2020: „Akkus, welche länger als 60 Minuten unter 0°C gelagert wurden, sind zu entsorgen.“ Ungünstig ist auch Hitze: Das Umweltbundesamt nennt sonnig gelegene Gartenschuppen und die Ablage hinter der Windschutzscheibe im Auto. Vom Kühlschrank rät das Amt ebenfalls ab – dort droht Kondenswasser. Mähroboter gehören laut Gardena vor dem ersten Frost ins Winterquartier, meist Ende Oktober oder Anfang November, weil „die Batterien im Roboter keinen Frost vertragen“.

Und der Rauchmelder? Pflicht ist er in Bayern nur in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen (Art. 46 Abs. 4 BayBO) – nicht in Keller oder Garage. Wer dort Akkus lagert, rüstet einen nach.

Während der Pause: nachsehen statt vergessen

Auch im Regal verliert ein Akku Ladung: Makita-Akkus etwa verlassen das Werk mit rund 30 Prozent und können durch Selbstentladung unter 15 Prozent fallen. Sinkt die Zellspannung unter die vorgesehene Grenze, kann es nach der DGUV „beim anschließenden Wiederaufladen zu internen Kurzschlüssen kommen“; einen solchen Akku stuft sie als kritisch mit hoher Brandgefahr ein. Die empfohlenen Kontrollabstände reichen von einmal im Monat (Yamaha) über alle drei Monate (ADFC) bis zu sechs Monaten (Bosch, Shimano); das Umweltbundesamt rät, spätestens nach sechs Monaten nachzuladen – Bosch zufolge wieder auf 30 bis 60 Prozent. Dauerhaft am Ladegerät hängen sollte der Akku aber nicht. Unser Tipp: einen Termin in den Kalender eintragen, etwa Mitte Januar.

Im Frühjahr: aufwärmen, ansehen, dann laden

  1. Aufwärmen lassen. Ein kalter Akku sollte sich vor dem Laden auf Raumtemperatur erwärmen (DGUV). Ist er zu kalt, laden viele Ladegeräte gar nicht – Bosch-Akkus zeigen das mit drei blinkenden LEDs. Laden darf man sie laut Anleitung zwischen 0 und 40 Grad, ebenso Shimano-Akkus; STIHL nennt mehr als 5 Grad, Makita 10 bis 40 Grad.
  2. Genau ansehen. Risse, Beulen, Verformungen, Verfärbungen, ausgelaufene Flüssigkeit, Wärme ohne Gebrauch: dann nicht mehr laden und nicht mehr benutzen (Shimano, Abfallratgeber Bayern). Lag der Akku im Frost, klären Sie vor dem Laden anhand der Anleitung, ob das zulässig war – im Zweifel mit dem Händler.
  3. Dunkel heißt nicht zwingend kaputt. Bei Bosch leuchtet unter 5 Prozent Restladung keine LED mehr, den Ladestand zeigt dann nur noch der Bordcomputer. Bei einem neuen Akku wertet Bosch eine dunkle Anzeige dagegen als Zeichen, dass er „möglicherweise beschädigt“ ist. Unser Rat: Zeigt auch der Bordcomputer nichts an, den Akku nicht laden, sondern zum Fachhändler bringen. Bei Shimano ist meist nur die Schutzschaltung aktiv, die sich beim Laden wieder löst. Manche Anleitungen sind strenger: Die erwähnte Einhell-Anleitung verbietet, einen Akku zu benutzen oder zu laden, dessen letzte Ladung vermutlich mehr als zwölf Monate zurückliegt; Yamaha empfiehlt nach sechs Monaten Standzeit eine Prüfung beim Händler.
  4. Unter Aufsicht laden, gerade beim ersten Mal nach der Pause, auf nicht brennbarer Unterlage ohne Brennbares daneben (DGUV). Bosch schreibt: „Der eBike-Akku darf nicht unbeaufsichtigt geladen werden.“ Mehr zum sicheren Laden in unserem Beitrag Wenn der Akku brennt.

Aufgebläht oder beschädigt: So kommt der Akku sicher weg

Das Umweltbundesamt rät, einen beschädigten Akku nur mit Handschuhen anzufassen, die Pole abzukleben und ihn in einem verschließbaren Behälter – Schraubdeckelglas, Dose, gern mit Sand – umgehend zur Sammelstelle zu bringen und dort auf den Schaden hinzuweisen. Bis dahin bewahrt man ihn laut Bosch „an einem sicheren Ort im Freien“ auf. Unbeschädigte E-Bike-Akkus dürfen Privatleute nach Angaben von Bosch „ohne weitere Auflagen auf der Straße“ transportieren; der Abfallratgeber Bayern nennt für Lithium-Akkus über 500 Gramm: gegen Kurzschluss sichern, separat verpacken, gegen Verrutschen sichern. Für beschädigte Akkus gelten zusätzliche Anforderungen aus dem Gefahrgutrecht; dann empfiehlt der Abfallratgeber dringend, das Vorgehen vorher mit der Abfallberatung oder dem Händler abzustimmen.

Per Paket geht es nicht: Deutsche Post und DHL schließen beschädigte Lithium-Akkus vom Versand aus, einzelne E-Bike-Akkus nimmt DHL gar nicht an. Nicht selbst entladen, öffnen oder reparieren – auch ein scheinbar leerer Akku ist laut DGUV wie ein geladener zu behandeln. Raucht oder brennt er: Raum verlassen, Tür schließen, 112. Mehr dazu in unserem Beitrag Wenn der Akku brennt.

Wohin mit dem alten Akku?

In den Restmüll gehört ein Akku nicht: Nach § 6 des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG), das seit Oktober 2025 das alte Batteriegesetz ersetzt, müssen Verbraucher Altbatterien getrennt vom Restmüll entsorgen; ein Bußgeld für Privatleute sieht das Bundesrecht dafür nicht vor. Kostenlos abgeben können Sie:

  • Im Handel – jeden Akku der Batteriekategorie, die der Händler führt oder geführt hat, egal welche Marke, auch beschädigt und ohne Neukauf (§ 14 BattDG). Werkzeug- und Gartenakkus zählen in der Regel wie Haushaltsbatterien zu den Gerätebatterien und müssen von jedem Geschäft zurückgenommen werden, das Gerätebatterien führt oder geführt hat; E-Bike-Akkus nimmt der Fahrradhändler zurück, der sie führt oder geführt hat.
  • Bei der Kommune – für E-Bike-Akkus gilt die Annahmepflicht der Landkreise und kreisfreien Städte erst seit dem 1. Januar 2026 (§ 15 und § 64 Abs. 13 BattDG), und sie gilt nicht für jeden einzelnen Wertstoffhof: Im Raum Hof etwa nimmt nur der Wertstoffhof in der Stadt Hof E-Bike-Akkus an. Deshalb vorher bei der Abfallberatung fragen. Für Altbatterien allgemein bieten die bayerischen Kommunen laut Landesamt für Umwelt über 2.000 Abgabestellen; eine Suche nach Postleitzahl gibt es im Rückgabefinder von e-schrott-entsorgen.org.

Steckt der Akku in einem Gerät und ist er nicht vom Gerät umschlossen, muss er vor der Abgabe zerstörungsfrei herausgenommen werden (§ 10 ElektroG); ist er fest verbaut, sagen Sie es dem Personal. Seit Januar 2026 sortiert am Wertstoffhof das Personal die Kleingeräte ein, „insbesondere“ die batteriebetriebenen (§ 14 ElektroG) – Gerät also übergeben, nicht selbst in den Container werfen. E-Zigaretten nimmt seit dem 1. Juli 2026 jede Verkaufsstelle zurück, auch Kiosk und Tankstelle. Powerbanks mit Ladeanzeige gehören laut Abfallratgeber Bayern in die Batteriesammlung.

Und immer: Pole abkleben oder jede Batterie einzeln in eine Plastiktüte stecken (Abfallratgeber Bayern). Warum, zeigt eine Kontrolle im Landkreis Miltenberg, über die das Landratsamt Anfang September berichtete: In Containern für Elektrokleingeräte lagen unzählige lose Akkus und Batterien. Die Behörde warnt, Lithium-Ionen-Akkus könnten „bereits direkt im Elektrokleingerätecontainer“ in Brand geraten.

Hand in Arbeitshandschuh legt einen Werkzeugakku mit abgeklebten Kontakten in eine Sammelbox für Altbatterien auf einem Wertstoffhof (Symbolbild)
Kontakte abkleben, dann abgeben: Im Handel und bei der Kommune ist die Rückgabe kostenlos, auch für beschädigte Akkus (Symbolbild).

Ab dem 18. Februar 2027 müssen sich Akkus in neuen Geräten grundsätzlich vom Nutzer leicht austauschen lassen, bei E-Bike-Akkus durch unabhängige Fachleute (Art. 11 der EU-Batterieverordnung). Für Geräte, die Sie schon besitzen, ändert das nichts.

Akku im Altpapier, im Sperrmüll, im Schredder: Brände in Bayerns Entsorgung 2026

In Regensburg brannten am Abend des 9. April gepresste Altpapierballen eines Recyclingbetriebs im Hafengebiet; die Glutnester konnten laut Feuerwehr „nur durch aufwändiges Zerlegen freigelegt“ werden. Ursache war nach Angaben der Stadt „die unsachgemäße Entsorgung eines Akkus über den Altpapiermüll“. Im Landkreis Weilheim-Schongau brannte im April in Peißenberg Restmüll in einem Müllfahrzeug, Auslöser war laut Radio Oberland „offenbar ein Akku im Hausmüll“. Im Entsorgungszentrum Erbenschwang fing an Pfingsten ein Akku aus dem Sperrmüll Feuer, nachdem er beim Verdichten beschädigt worden war; am 30. August brannte dort erneut Sperrmüll, nach Einschätzung der Polizei durch einen „möglicherweise falsch entsorgten Akku“. Der Entsorger EVA nennt als typische Verstecke klingende Geburtstagskarten, blinkende Schuhe oder Hundehalsbänder sowie LED-Teelichter.

Den größten Schaden richtete am 28. Juni ein Brand in einem Recyclingbetrieb in Eitting im Landkreis Erding an – nach Schätzung der Polizei einen zweistelligen Millionenbetrag. Ausgelöst wurde er nach ersten Erkenntnissen der Kriminalpolizei „vermutlich durch einen falsch entsorgten und anschließend geschredderten Akku“.

Feuerwehrleute mit Atemschutz löschen glimmende Altpapierballen in einer offenen Lagerhalle eines Recyclinghofs (Symbolbild)
Glutnester in den gepressten Ballen ließen sich in Regensburg nur freilegen, indem die Ballen zerlegt wurden – so beschrieb es die Feuerwehr nach dem Brand im April (Symbolbild).

Wie ein Akku im Müll zündet, beschreibt Martin Wilske, Vorsitzender des Werkfeuerwehrverbands Deutschland: Wird eine kleine Lithium-Batterie mechanisch beschädigt, kann eine Wärme freisetzende Reaktion einsetzen, vergleichbar mit einem kleinen Silvesterknaller. „Passiert das im Altpapier oder Restmüll, können brennbare Abfälle sehr leicht entzündet werden.“ Wie oft das bundesweit passiert, weiß niemand genau: Eine amtliche Statistik nennt die Bundesregierung nicht, eine Studie der Entsorgerverbände war bei Redaktionsschluss noch unveröffentlicht. Die oft zitierten rund 30 Brände am Tag sind eine Schätzung der Verbände.

Häufige Fragen

Mit wie viel Prozent sollte ich meinen E-Bike- oder Werkzeugakku überwintern?

So, wie es die Anleitung vorgibt – meist sind es 30 bis 70 Prozent, bei manchen Mährobotern voll. Ohne Anleitung ist etwa die Hälfte ein guter Wert. Leer sollte kein Akku in den Winter gehen.

Darf der Akku im Winter in der Garage oder im Gartenhaus bleiben?

Nur, wenn es dort sicher frostfrei, trocken und nicht zu warm bleibt. Das IFS rät von der ungeheizten Garage ab, das Umweltbundesamt von sonnigen Gartenschuppen. Im Zweifel gehört der Akku in einen beheizten Raum mit Rauchmelder.

Muss ich den Akku über den Winter nachladen?

Kontrollieren ja, dauerhaft anschließen nein. Je nach Hersteller alle ein bis sechs Monate nachsehen, spätestens nach sechs Monaten nachladen – so verhindern Sie eine gefährliche Tiefentladung.

Mein Akku zeigt nach dem Winter nichts mehr an – darf ich ihn laden?

Oft ja: Bei sehr geringer Restladung erlischt die Anzeige (Bosch) oder die Schutzschaltung greift (Shimano). Zeigt bei einem Bosch-Akku auch der Bordcomputer keinen Ladestand, besser nicht laden, sondern zum Fachhändler. Sonst vorher auf Raumtemperatur bringen, genau ansehen und unter Aufsicht laden. Zum Händler oder zur Sammelstelle gehört er, wenn er beschädigt ist, wenn das Ladegerät stumm bleibt oder wenn er länger ungeladen lag, als seine Anleitung erlaubt.

Wo gebe ich einen alten E-Bike-Akku kostenlos ab?

Bei jedem Händler, der E-Bike-Akkus führt oder geführt hat, auch ohne Neukauf und auch beschädigt. Seit 2026 müssen auch Landkreise und kreisfreie Städte E-Bike-Akkus annehmen, aber nicht zwingend an jedem Wertstoffhof – vorher bei der Abfallberatung fragen.

Was mache ich mit einem aufgeblähten Akku bis zur Abgabe?

Mit Handschuhen anfassen, Pole abkleben, in ein verschließbares Gefäß legen – etwa eine Dose mit Sand oder einen Eimer mit Deckel – und bis zur zeitnahen Abgabe an einem sicheren Ort im Freien aufbewahren. Einen beschädigten E-Bike-Akku erst nach Absprache mit Händler oder Abfallberatung transportieren. Nicht mehr laden, nicht öffnen, nicht per Paket verschicken.

Hat ein Akku doch gebrannt, sichert trock24 die Schadenstelle, beseitigt Ruß und Brandgeruch und trocknet, was das Löschwasser durchnässt hat: mit eigenen Teams in München, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Amberg und an zwei weiteren Standorten in Bayern – rund um die Uhr erreichbar unter 0800 77 11 999. Was in den ersten Stunden zu tun ist, steht in unserem Beitrag Nach dem Brand: Die ersten 24 Stunden.

Quellen

  1. Polizeipräsidium Schwaben Süd/West: Kellerbrand in einem Mehrfamilienhaus in Lindau (27.09.2026) (polizei.bayern.de)
  2. dpa/Abendzeitung München: Brand von Lithium-Ionen-Akkus in Bamberger Wertstoffhof (18.09.2026) (abendzeitung-muenchen.de)
  3. Stadt Bamberg: Eingeschränkter Betrieb im städtischen Wertstoffhof (Pressemitteilung, 19.09.2026, abgedruckt im Neuen Wiesentboten) (wiesentbote.de)
  4. Bosch eBike Systems: Originalbetriebsanleitung PowerPack 300/400/500, PowerTube 400/500/625 (0 275 007 XPX, 01.04.2020, PDF) (cresta-swiss-bike.ch)
  5. Shimano: Gebrauchsanweisung UM-7K10A-002 – SHIMANO STEPS Akku und dazugehörige Komponenten (PDF, abgerufen über pegasus-bikes.de) (pegasus-bikes.de)
  6. Yamaha Motor: Bedienungsanleitung Antriebseinheit/Akkupack/Akkuladegerät PW/PW-SE/PW-X, 2. Auflage Juni 2018 (PDF) (winora-group.com)
  7. STIHL: Lithium-Ionen-Akkus richtig lagern (Ratgeber, Stand 27.07.2026) (stihl.de)
  8. Einhell: Akku-Ratgeber (Blog, 23.11.2022) (einhell.de)
  9. Einhell: Originalbetriebsanleitung Li-Ion Batterie Power X-Change 18 V (Art.-Nr. 45.115.05, 08/2020, PDF) (d.otto.de)
  10. Kärcher: FAQs Battery Universe (Abruf 28.09.2026) (karcher.com)
  11. Husqvarna: Automower – Winterwartung und -lagerung (KA-70051, Stand 31.07.2026) (husqvarna.com)
  12. GARDENA: Betriebsanleitung System-Akku BLi-18 (07/2019, PDF) (kamody.cz)
  13. GARDENA Gartenmagazin: Winterlagerung Deines Rasenmähroboters (Abruf 28.09.2026) (gardena.com)
  14. Makita: FAQ – Ladezustand der Akkus bei Auslieferung (Abruf 28.09.2026) (makita.de)
  15. Makita: Betriebsanleitung Akku-Rasentrimmer UR012G, Sicherheitsanweisungen für Akku (via manualslib) (manualslib.de)
  16. ADFC: Akku-Pflege und Nutzung (Abruf 28.09.2026) (adfc.de)
  17. Verbraucherzentrale: Akkus für E-Autos, Pedelecs und Co. – Das gilt es zu beachten (Stand 16.07.2026) (verbraucherzentrale.de)
  18. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Abfallratgeber Bayern: Brandgefahren durch alte Lithiumbatterien (abfallratgeber.bayern.de)
  19. Abfallratgeber Bayern: Infoblatt Batterien und Akkumulatoren (abfallratgeber.bayern.de)
  20. Bayerische Bauordnung (BayBO), Art. 46 Abs. 4 – Rauchwarnmelder in Wohnungen (gesetze-bayern.de)
  21. DGUV Information 205-041: Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien, Ausgabe Februar 2024 (PDF) (publikationen.dguv.de)
  22. IFS Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung: Lithium-Ionen-Akkus (Abruf 28.09.2026) (ifs-ev.org)
  23. Umweltbundesamt: Sachgemäßer Umgang mit Lithium-Batterien und -Akkus unerlässlich (aktualisiert 24.10.2023) (umweltbundesamt.de)
  24. Umweltbundesamt: Batterien und Akkus richtig nutzen und fachgerecht entsorgen (Stand 18.03.2024) (umweltbundesamt.de)
  25. Umweltbundesamt: Sicherer Umgang mit Lithium-Batterien und Akkus (Stand 16.07.2026) (umweltbundesamt.de)
  26. Deutsche Post/DHL: Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen, Teil 2 (07/2025, PDF) (dhl.de)
  27. DHL Paket: Infoblatt Nationaler Gefahrgutversand (07/2025, PDF) (dhl.de)
  28. Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), §§ 6, 14, 15, 60 und 64 (gesetze-im-internet.de)
  29. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), §§ 10, 14 und 17 (gesetze-im-internet.de)
  30. Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, BGBl. 2025 I Nr. 286 vom 27.11.2025 (PDF) (recht.bund.de)
  31. Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien (EU-Batterieverordnung) (eur-lex.europa.eu)
  32. Bayerisches Landesamt für Umwelt: Pressemitteilung Nr. 06/2026 zum Tag der Batterie (18.02.2026) (lfu.bayern.de)
  33. Bayerisches Landesamt für Umwelt: Pressemitteilung Nr. 30/2026 – E-Zigaretten richtig entsorgen (30.06.2026) (lfu.bayern.de)
  34. Abfallzweckverband Stadt und Landkreis Hof: Batterien, Akkus etc. (Abruf 28.09.2026) (azv-hof.de)
  35. E-Schrott entsorgen (stiftung ear): Rückgabefinder (entsorgungsstellen.e-schrott-entsorgen.org)
  36. Landratsamt Miltenberg: Falsche Entsorgung von losen Akkus in Elektrokleingerätecontainern gefährdet Menschen (via meine-news.de, September 2026) (meine-news.de)
  37. Feuerwehr Regensburg: Einsatzbericht – 9. April 2026: Brand in Recyclingbetrieb (regensburg.de)
  38. Stadt Regensburg: Kleine Ursache – große Auswirkung (Pressemitteilung, 28.04.2026; archivierte Fassung) (web.archive.org)
  39. Radio Oberland: Peißenberg – Falsch entsorgter Akku, Müll entzündet sich im Müllfahrzeug (10.04.2026) (radio-oberland.de)
  40. Kreisbote: Brand in Erbenschwang – Feuer auf Wertstoffhof verursacht 20.000 Euro Schaden (Mai 2026, nach Polizeiangaben) (kreisbote.de)
  41. Kreisbote: Brand in Erbenschwang – Wieder brennt Müll im Entsorgungszentrum (31.08.2026) (kreisbote.de)
  42. Polizeipräsidium Oberbayern Nord: Folgemeldung – Brand in Recyclingbetrieb in Eitting (29.06.2026) (polizei.bayern.de)
  43. BDE/bvse u. a.: Kreislaufwirtschaftsbranche und Feuerwehrverbände fordern Maßnahmen gegen existenzbedrohende Batteriebrände (15.10.2024) (bvse.de)
  44. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/6264 – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (02.06.2026, PDF) (dserver.bundestag.de)
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