Schornsteinbrand und Kaminofen: Was im Ernstfall zu tun ist – und wer bei Ruß und Rauch zahlt
Flammen aus dem Schornstein? Wählen Sie 112. Woran Sie einen Schornsteinbrand erkennen, was Sie tun und was Sie lassen, wie die unverbindlichen Musterbedingungen der Versicherer Ruß- und Rauchschäden einordnen – und wie Sie mit trockenem Holz, richtigen Abständen und kalter Asche vorbeugen.

Mit der Heizsaison beginnt die Zeit der Schornsteinbrände: Laut dem Magazin der Berliner Feuerwehr häufen sie sich zu Beginn und gegen Ende der Heizperiode. In Wertach im Oberallgäu rückten im Februar 2026 etwa 60 Einsatzkräfte zu einem gemeldeten Dachstuhlbrand aus – es war ein leichter Kaminbrand, nach ersten Erkenntnissen wegen zu viel Holz und zu wenig Sauerstoff. Bekämpfen musste die Feuerwehr den Brand laut Polizei nicht, ein Sachschaden entstand nicht.
In Bayern heißt der Schornstein meist «Kamin» und der Schornsteinfeger «Kaminkehrer»; «Kaminofen» meint hier den Ofen im Wohnraum. Amtliche Aufgaben wie die Feuerstättenschau hat der für Ihr Haus zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger; kehren darf jeder eingetragene Kaminkehrerbetrieb. Für den Brand selbst sind Feuerwehr und Kaminkehrer zuständig.
Direkt zu: Erkennen · Sofort tun · Nach dem Einsatz · Wer zahlt · Mieter und Eigentümer · Ruß in der Wohnung · Vorbeugen · Regeln in Bayern · Asche · Kaminkehrer · Fragen
Woran Sie einen Schornsteinbrand erkennen
Bei einem Schornsteinbrand brennt nicht der Schornstein selbst, sondern der Ruß, der sich darin abgelagert hat; Fachleute sprechen deshalb auch von Rußbrand. Woran man ihn erkennt, beschreibt die Berliner Feuerwehr so: Flammen schlagen oben aus dem Schornstein, es gibt starken Funkenflug, viel Rauch und Brandgeruch, und die Schornsteinwände im Haus werden heiß. Am Anfang kann der Schornstein auch nur stark qualmen. Oft bemerken nicht die Bewohner den Brand, sondern Nachbarn oder Passanten.
Im brennenden Schornstein entstehen nach Angaben von Feuerwehr und Kaminkehrern Temperaturen um 1.000 Grad und mehr; der Ruß quillt dabei um ein Vielfaches auf und kann den Schornstein verengen.
Ähnlich sieht es aus, wenn der Kaminkehrer einen Schornstein absichtlich ausbrennt, weil er sich mit den üblichen Kehrwerkzeugen nicht reinigen lässt. Den Zeitpunkt muss er vorher dem Eigentümer, den Hausbewohnern und der für den Brandschutz zuständigen Stelle mitteilen (§ 2 Abs. 1 Kehr- und Überprüfungsordnung, KÜO). Wissen Sie von keinem solchen Termin, wählen Sie 112.
Was Sie sofort tun – und was Sie lassen
Die Berliner Feuerwehr fasst das Richtige in fünf Punkten zusammen: Notruf 112 wählen, den Schornsteinfeger informieren, keinesfalls mit Wasser löschen, auf Feuerwehr und Schornsteinfeger warten und brennbare Gegenstände vom Schornstein abrücken. Die bayerische Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) verlangt eigenes Löschen und Warnen nur, wenn das zumutbar ist, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr; sonst ist unverzüglich die Feuerwehr zu rufen und, soweit möglich und zumutbar, einzuweisen (§ 2 VVB). Beim Schornsteinbrand heißt das: 112 wählen, nicht selbst eingreifen, Mitbewohner und Nachbarn warnen, wenn das gefahrlos geht. Sagen Sie der Feuerwehr, welche Öfen es im Haus gibt und wo sie stehen, wie der Schornstein verläuft und wo seine Reinigungsöffnungen sind.
Warum kein Wasser? Es verdampft in der Hitze schlagartig, aus einem Liter werden etwa 1.700 Liter Dampf. Der Druck kann den Schornstein aufreißen; Ziegel können absplittern und wegfliegen.
Gefährlich ist auch, was man nicht sieht: Wächst der Schornstein zu oder tritt Rauch durch Risse und Öffnungen aus, kann sich Kohlenmonoxid im Haus sammeln – ein Gas ohne Farbe, Geruch und Geschmack. Bei Schwindel, Schläfrigkeit oder starken Kopfschmerzen oder wenn ein CO-Melder anschlägt, rät der Landesfeuerwehrverband Bayern: mit allen Personen sofort das Gebäude verlassen, falls möglich Türen und Fenster öffnen, 112 wählen, im Freien warten und auf keinen Fall zurückgehen. Ist das Treppenhaus verqualmt, bleibt man nach dem Rat der Berliner Feuerwehr mit geschlossener Wohnungstür in der Wohnung und macht sich am Fenster bemerkbar – bei Rauch oder CO in der Wohnung am geöffneten Fenster.
Nach dem Einsatz: Kaminkehrer, Kontrolle, Folgeschäden
In der Regel lässt die Feuerwehr den Schornstein unter Aufsicht kontrolliert ausbrennen und prüft ihn in allen Stockwerken, auch mit der Wärmebildkamera. Den zuständigen Bezirksschornsteinfeger lässt sie über die Leitstelle verständigen; er muss auf Anforderung bei der Brandbekämpfung helfen (§ 16 Abs. 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, SchfHwG).
Vorbei ist der Brand nicht, nur weil keine Flammen mehr zu sehen sind. Nach dem Landesfeuerwehrverband Bayern können Glutreste den Schornstein noch lange stellenweise überhitzen; durch Risse und Öffnungen können Rauch und Kohlenmonoxid ins Haus dringen, über Holzbalkendecken kann sich das Feuer ausbreiten. Die Außenwand des Schornsteins wird laut einem Feuerwehr-Leitfaden aus Schleswig-Holstein oft erst Stunden nach dem Brand am heißesten. Riecht es dann brandig, tritt Rauch aus oder werden Decke oder Boden am Schornstein heiß: erneut 112 – auch im Zweifel.
Auch ohne Wasser im Schornstein kann im Haus Schaden entstehen: Die Feuerwehr kühlt bei Bedarf angrenzende Holzbalken und muss manchmal Böden oder Decken öffnen. In Kempten gab es im April 2025 laut Polizei keinen Brandschaden, für die Löscharbeiten musste die Feuerwehr aber einen Boden und eine Zwischendecke aufreißen. In Knetzgau (Landkreis Haßberge) entzündete im selben Monat nach Auskunft der Feuerwehr die Hitze eines Kaminbrandes eine Holzdecke.
Ob wieder geheizt werden darf, beurteilt laut Landesfeuerwehrverband der zuständige Bezirksschornsteinfeger; ist er nicht vor Ort, rufen Sie ihn an; sein Name steht im Feuerstättenbescheid. Ein ausdrückliches Heizverbot bis dahin haben wir nicht gefunden; Feuerstätten müssen aber so betrieben werden, dass sie nicht brandgefährlich werden können (§ 3 VVB). Der Bezirksschornsteinfeger darf eine Anlage zudem prüfen, wenn Tatsachen an ihrer Brandsicherheit zweifeln lassen, und sie bei Gefahr im Verzug vorläufig stilllegen (§§ 15 und 14 Abs. 2 SchfHwG). Heizen Sie deshalb erst wieder, wenn er den Schornstein geprüft hat. Ob der Schornstein noch taugt, entscheidet er im Einzelfall: Ordnungsgemäß gebaute überstehen einen Rußbrand oft unbeschädigt, manche Schornsteine sind danach aber nicht mehr zu gebrauchen.
Wer zahlt was?
Was eine Versicherung nach einem Schornsteinbrand zahlt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Grundlage der Übersicht sind die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für Wohngebäude und Hausrat (VGB 2022 und VHB 2022, Stand Juni 2026); ältere Fassungen waren teils enger.
Ein Brand ist danach «ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag» (A 3.1). Das gewollte Feuer im Ofen – das Nutzfeuer – ist danach für sich noch kein Brand; greift es auf Möbel oder Bauteile über, schon, und Schäden durch einen solchen Brand sind ausdrücklich versichert. Ob ein Rußbrand im Schornstein selbst ein Brand im Sinne der Bedingungen ist, regeln die Musterbedingungen nicht ausdrücklich; eine Gerichtsentscheidung dazu haben wir nicht gefunden.
Rauch und Ruß, die durch einen Brand oder etwa eine Verpuffung entstehen, sind mitversichert (A 3.9). Ohne ein solches Ereignis gilt das nur, wenn sie plötzlich bestimmungswidrig aus einer Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlage auf dem versicherten Grundstück austreten und Sachen unmittelbar beschädigen – und dann nur bis zu einem im Vertrag festgelegten Betrag. Allmähliche Einwirkung ist nicht versichert (die Bedingungen nennen als Beispiel «Fogging»); ein Ofen, der seit Wochen rußt, ist kein plötzlicher Austritt. Die älteren Musterbedingungen VGB 2010 kannten keinen solchen Baustein für Rauch und Ruß ohne Brand. Sie schlossen Sengschäden aus, ebenso Brandschäden an Sachen, die Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt sind oder weiterleiten, was nach dem Wortlaut auch Ofen und Schornstein treffen kann – außer, ein versichertes Ereignis an anderen Sachen hatte den Schaden verursacht.
| Was | Wer kommt in Frage | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Feuerwehreinsatz | Gemeinde | Ersatz kann sie nur in den Fällen des Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz verlangen, etwa wenn jemand die Gefahr oder einen Falschalarm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Kommt doch ein Kostenbescheid, legen Sie ihn Ihrem Versicherer vor; ob er ihn übernimmt, hängt vom Vertrag ab. |
| Prüfung durch den Bezirksschornsteinfeger nach dem Brand | Eigentümer | Gebühr für diese Prüfung nur, wenn er Mängel feststellt (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 KÜO). Kehren und Reparaturen werden privat vereinbart. |
| Schaden am Schornstein selbst, etwa Risse | offen – beim Gebäudeversicherer nachfragen | Rußbrand im Schornstein in den Musterbedingungen nicht ausdrücklich geregelt; Risse durch Alterung sind ohne versichertes Ereignis kein Versicherungsfall. |
| Kaminofen | Gebäude- oder Hausratversicherung | Zuordnung nicht ausdrücklich geregelt; einen Ofen, den Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten angeschafft oder übernommen haben und für den sie die Gefahr tragen, ordnen die Musterbedingungen dem Hausrat zu – nicht aber den bloßen Ersatz eines Ofens des Gebäudeeigentümers. |
| Ruß und Rauch in Räumen | Gebäudeversicherung (Wände, Decken, fest verlegte Böden), Hausratversicherung (Möbel, Kleidung, Geräte) | Durch einen Brand mitversichert – ob der Rußbrand im Schornstein als Brand zählt, regeln die Musterbedingungen nicht ausdrücklich; sonst nur bei plötzlichem, bestimmungswidrigem Austritt aus einer Anlage auf dem versicherten Grundstück, bis zum vereinbarten Betrag (A 3.9). |
| Sengflecken durch Funken | Gebäudeversicherung (fest verlegter Boden), Hausratversicherung (loser Teppich) | Aus einem Brand versichert, aus anderen Ursachen bis zu einem vereinbarten Betrag (A 3.8). |
| Decken und Böden, die die Feuerwehr geöffnet hat | offen – mit dem Versicherer klären | Diente das Öffnen unmittelbar Ihrem Schutz oder dem Ihres Eigentums, entschädigt die Gemeinde nicht (Art. 27 Abs. 3 Bayerisches Feuerwehrgesetz). Ob die Versicherung zahlt, ist offen – vor allem, wenn nur der Ruß im Schornstein brannte; eine Entscheidung dazu haben wir nicht gefunden. |
| Brand greift auf das Haus über | Gebäude- und Hausratversicherung | Brand nach A 3.1, auch aus einem Nutzfeuer; dazu Löschwasserschäden. Kosten wie Aufräumen ersetzt die Gebäudeversicherung nur bis zu vereinbarten Beträgen (VGB A 11). |
Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz, VVG), im Ausnahmefall bis auf null (BGH, 22.06.2011, IV ZR 225/10). Manche Verträge verzichten auf diesen Einwand – in den Musterbedingungen nur bis zu einer festgelegten Schadenhöhe und nicht, wenn Obliegenheiten wie Sicherheitsvorschriften grob fahrlässig verletzt wurden.
Die Musterbedingungen verlangen zudem, Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften sind nur verbindliche staatliche Regeln, die gerade vor der versicherten Gefahr schützen sollen, keine bloßen Empfehlungen (BGH, 25.09.2024, IV ZR 350/22); dazu können etwa die Ofenabstände der Feuerungsverordnung zählen. Hinzu kommen vertragliche wie die Pflicht, versicherte Sachen in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel unverzüglich zu beseitigen. Bei einem grob fahrlässigen Verstoß darf der Versicherer kürzen – nicht aber, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Verstoß den Schaden nicht verursacht hat (§ 28 Abs. 3 VVG, außer bei Arglist). So scheiterte ein Versicherer mit einer Kürzung um die Hälfte bei einem Kaminofen, der ohne die vorgeschriebene Bescheinigung des Schornsteinfegers betrieben worden war: Das Feuer war allein durch brennbares Material entstanden, das Mieter zu nah am Ofen gelagert hatten (OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 31.05.2021, 20 U 63/21).
Melden Sie den Schaden unverzüglich (§ 30 VVG), lassen Sie das Schadenbild bis zur Freigabe durch den Versicherer unverändert und stimmen Sie Reinigung und Sanierung mit ihm ab. Ist eine Veränderung unumgänglich, fotografieren Sie vorher und bewahren beschädigte Sachen bis zur Besichtigung auf (Gemeinsamer Allgemeiner Teil, B3.3.2.2).
Mieter und Wohnungseigentümer
Kehren und Prüfen veranlassen muss der Eigentümer (§ 1 SchfHwG); die Gebühren des Bezirksschornsteinfegers trägt er, bei Wohnungseigentum die Gemeinschaft, für Anlagen im Sondereigentum der einzelne Eigentümer (§ 20 SchfHwG). Mieter müssen dem Kaminkehrer Zutritt gewähren. Schäden an der Wohnung, etwa verrußte Wände und Decken, melden Mieter dem Vermieter unverzüglich (§ 536c BGB), statt selbst eine Firma zu beauftragen; für eigene Möbel, Kleidung und Geräte ist die eigene Hausratversicherung der Ansprechpartner.
Hat ein Mieter den Schaden leicht fahrlässig verursacht, holt sich der Gebäudeversicherer des Vermieters das Geld in der Regel nicht von ihm zurück (BGH, 13.09.2006, IV ZR 273/05). Zahlt der Mieter den Versicherungsbeitrag über die Nebenkosten mit, muss sich der Vermieter bei einem von dieser Versicherung gedeckten Brand in der Regel an sie halten (BGH, 19.11.2014, VIII ZR 191/13). Bei grober Fahrlässigkeit gilt dieser Schutz nicht. Mieter sollten den Schaden immer auch ihrer Privathaftpflicht melden; auch der Gebäudeversicherer kann von ihr einen Anteil verlangen.
Einen eigenen Kaminofen sollten Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters aufstellen. In Eigentumswohnungen kann der Schornstein Gemeinschaftseigentum sein (§ 5 Abs. 2 WEG) – klären Sie einen Ofenanschluss vorab mit Verwaltung und Gemeinschaft. Im Streitfall hilft Rechtsrat, etwa beim Mieterverein oder beim Haus- und Grundbesitzerverein.
Ruß in der Wohnung: selbst reinigen oder Fachbetrieb?
Maßstab für die Reinigung nach einem Brand sind die unverbindlichen Richtlinien der Versicherungswirtschaft zur Brandschadensanierung, VdS 2357 (Ausgabe 2014). Sie teilen Brandstellen in Gefahrenbereiche ein; einstufen sollen Fachleute. Kleine, eng begrenzte Verschmutzungen (Gefahrenbereich 0, etwa ein verbrannter Papierkorb auf rund einem Quadratmeter) dürfen auch Laien mit haushaltsüblichen Reinigungsmitteln entfernen, mit Einweg-Schutzanzug, wasserdichten Handschuhen und gegebenenfalls einer P2-Maske. In Gefahrenbereich 1 sollten Fachfirmen arbeiten, Betroffene selbst nur im Einzelfall und mit sachkundiger Begleitung, ab Gefahrenbereich 2 spezialisierte Sanierungsfirmen. Strenger ist das Merkblatt der Kreisbrandinspektion Cham: selbst reinigen nur bei etwa einem Quadratmeter und minimaler Verschmutzung; vorher mit der Versicherung sprechen; Kinder, Kranke, Ältere und Haustiere fernhalten; die Brandstelle mehrere Tage gut lüften.
Auch Holz kann bei einem Schwelbrand erhebliche Schadstoffe freisetzen. Das Krebsrisiko von Brandrückständen geht nach VdS 2357 vor allem von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) aus, die fest am Ruß haften. Entfernen Sie bei sehr alten Öfen Dichtschnüre und Verkleidungen nicht selbst; die Richtlinie nennt Dichtschnüre an Feuerungsanlagen als mögliche Asbestquelle.
Haben Ruß, Rauch oder Kühlwasser in Wohnräumen Spuren hinterlassen oder musste die Feuerwehr Decken oder Böden öffnen, kann ein Fachbetrieb für Brandschadensanierung helfen – die Prüfung des Schornsteins übernimmt er nicht. Trocknung zählt VdS 2357 zu den Sofortmaßnahmen; Schimmel entsteht nach der Richtlinie in seltenen Brandschadenfällen, vor allem wenn nicht unmittelbar getrocknet wird.
Warum Schornsteine brennen – und wie Sie vorbeugen
Gefährlich ist vor allem Glanzruß, eine teerartige, feste und leicht entzündbare Rußschicht (Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks). Sie entsteht nach Angaben des Landesfeuerwehrverbands und der bayerischen Kaminkehrer meist durch zu feuchtes oder ungeeignetes Holz, zu große oder zu kleine Scheite, einen ungeeigneten Ofen, falsche Bedienung, zu stark gedrosselte Verbrennungsluft und eine zu kühle Flamme. Als Beispiel für falsche Bedienung nennt der Schornsteinfegerverband: viel Holz auflegen und, wird es zu warm, die Luftregler schließen. Entzünden können die Schicht Funken aus dem Ofen, die laut Berliner Feuerwehr bei Nadelholz oder langflammigen Brennstoffen häufig in den Schornstein fliegen.
Ob Ihr Ofen sauber brennt, sehen Sie selbst: Bei guter Verbrennung bleibt nach dem Umweltbundesamt fast nur feine, weiße Asche. Dunkler Rauch, viel Ruß an Scheibe und Feuerraum und Kohle- oder Rußreste in der Asche deuten auf eine unvollständige Verbrennung hin – sprechen Sie das beim Kaminkehrer an.
Holz darf nur verbrannt werden, wenn sein Feuchtegehalt unter 25 Prozent liegt, bezogen auf das Trockengewicht (§ 3 Abs. 3 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, 1. BImSchV); umgerechnet sind das unter 20 Prozent Wassergehalt – zwei Zahlen für denselben Zustand. Handelsübliche Messgeräte zeigen nach der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft die Holzfeuchte an, also den Wert, für den die 25 Prozent gelten; die Elektroden gehören bis in den feuchteren Kern. Strenger empfiehlt der Herstellerverband HKI: unter 20 Prozent Holzfeuchte auf dem Messgerät. Frisch geschlagenes Holz muss gespalten, luftig, vor Regen geschützt und ohne Bodenkontakt je nach Holzart etwa ein bis zwei Jahre trocknen (Umweltbundesamt).

Verbrennen dürfen Sie nur, wofür Ihr Ofen laut Hersteller geeignet ist; Aufstellung und Betrieb richten sich nach seinen Vorgaben (§ 4 Abs. 1 der 1. BImSchV). Papier, Pappe, Abfälle, lackiertes Holz und Holz aus alten Möbeln gehören nach dem Umweltbundesamt nicht in den Holzofen; zum Anzünden nennt es statt Papier Anzünder aus wachsgetränkter Holzfaser oder Holzwolle. Beim Anzünden braucht das Feuer viel Luft; wie Sie die Luftregler dafür stellen, steht in der Anleitung. Brennbare Flüssigkeiten wie Brennspiritus sind zum Anzünden in Bayern verboten, außer die Flüssigkeit ist von ihrem Hersteller ausdrücklich dafür bestimmt (§ 3 VVB) – und auch dann nur, wenn Ihre Ofenanleitung sie nicht ausschließt.
Kehren senkt das Risiko, ausschließen kann es einen Brand nicht, denn Glanzruß bildet sich beim Heizen neu: In Türkheim (Unterallgäu) brannte im April 2025 ein Kamin, den der Kaminkehrer im Februar gereinigt hatte.
Ofen und Brennholz: Was in Bayern gilt
Wie weit brennbare Bauteile wie Holzverkleidungen vom Ofen entfernt sein müssen, regelt die bayerische Feuerungsverordnung (§ 4 Abs. 7 bis 9 FeuV): Es gelten die Abstände aus der Herstelleranleitung, ohne Herstellerangabe mindestens 40 Zentimeter. Vor der Feuerungsöffnung muss ein brennbarer Boden wie Parkett durch einen nicht brennbaren Belag geschützt sein, mindestens 50 Zentimeter nach vorn und 30 Zentimeter zur Seite. Bei offenen Kaminen müssen brennbare Bauteile von der Feuerraumöffnung nach oben und zur Seite mindestens 80 Zentimeter entfernt sein. Für Möbel und Vorhänge vor der Sichtscheibe nennen die Anleitungen zweier Hersteller 100 und 120 Zentimeter nach vorn – Werte nur für das jeweilige Modell.

Brennholz darf nicht unmittelbar neben dem Ofen liegen, wenn es nicht vor zu starker Erwärmung geschützt ist (§ 12 VVB). Am Schornstein dürfen keine brennbaren Stoffe gelagert werden, und auf nicht ausgebauten Dachböden muss der Weg zum Schornstein frei bleiben (§ 21 VVB). Ein Ofen muss außerdem ausreichend beaufsichtigt werden (§ 3 VVB).
Asche: länger heiß, als man denkt
Wie tückisch Glut in der Asche ist, zeigen zwei Fälle: In Lachen (Unterallgäu) wurde im Januar 2026 nach dem Stand der polizeilichen Ermittlungen Asche aus dem Kellerofen neben den Ofen geschüttet; die Glut darin entzündete einen Holzstapel, ein Rauchmelder schlug an, den Schaden schätzte die Polizei auf rund 10.000 Euro. In Oberelsbach (Landkreis Rhön-Grabfeld) stand am 21. September 2026 ein Einfamilienhaus beim Eintreffen der Feuerwehr bis zum Dachstuhl in Flammen; nach dem derzeitigen Ermittlungsstand der Polizei dürfte unsachgemäß entsorgte Asche die Ursache gewesen sein.
In Bayern gehört Asche in dicht verschlossene Behälter. In Behältern aus brennbarem Material wie Kunststoff darf nur kalte Asche liegen, und auf ihnen muss stehen, dass heiße Asche nicht hineindarf. Im Freien müssen solche Behälter mindestens 2 Meter, nicht brennbare mindestens 1 Meter von anderen brennbaren Stoffen entfernt stehen (§ 5 VVB). Eine Wartezeit in Stunden nennt die Verordnung nicht. Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS) hielt 2013 einen Tag Abkühlzeit für zu kurz und empfiehlt vorsorglich mindestens drei Tage; in Versuchen mit Grillkohle glühte es auch im Metalleimer noch nach über 24 Stunden. Saugen Sie Asche nicht mit dem Haushaltsstaubsauger auf – das IFS beschreibt Brände, die sich erst später im Besenschrank zeigten. Praktisch heißt das: Asche im verschlossenen Metalleimer draußen, mit Abstand zu Brennbarem, vorsorglich mindestens drei Tage abkühlen lassen; erst dann gehört sie in die Restmülltonne, nicht in Garten oder Kompost (Umweltbundesamt).

Vor dem Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 10.12.2010, 20 U 73/10) ging es um Asche vom Vorabend, die ein Hausbesitzer morgens in die Plastikmülltonne vor dem Haus gekippt hatte. Das Feuer in der Tonne griff auf das Haus über, der Schaden betrug 113.600 Euro. Das Gericht wertete das als grob fahrlässig und hielt eine Kürzung der Versicherungsleistung um die Hälfte für angemessen – ein Einzelfall, keine feste Quote.
Kaminkehrer, neuer Ofen, alte Öfen
Zur Feuerstättenschau, bei der er prüft, ob die Anlagen im Haus betriebs- und brandsicher sind, kommt der Bezirksschornsteinfeger zweimal in seiner siebenjährigen Amtszeit, frühestens drei und in der Regel spätestens fünf Jahre nach der letzten (§ 14 SchfHwG). Danach erhalten Eigentümer von ihm einen Feuerstättenbescheid; darin steht, wie oft gekehrt wird, bei Holzöfen je nach Nutzung einmal bis viermal im Jahr (KÜO, Anlage 1).
Ein neuer oder umgesetzter Ofen darf in Bayern erst in Betrieb gehen, wenn der Bezirksschornsteinfeger bescheinigt hat, dass die Abgasanlage tauglich und sicher benutzbar ist (Art. 78 Abs. 3 Bayerische Bauordnung); den Einbau müssen Eigentümer ihm unverzüglich mitteilen (§ 1 Abs. 2 SchfHwG). Fragen Sie ihn schon vor dem Kauf, auch nach der nötigen Schornsteinhöhe (§ 19 der 1. BImSchV). Für ältere Kamin- und Kachelöfen mit einem Typschild-Datum vom 1. Januar 1995 bis 21. März 2010 endete Ende 2024 die letzte Frist zum Nachrüsten oder Stilllegen, wenn kein Nachweis über die Grenzwerte vorlag; viele Öfen sind ausgenommen, etwa Grundöfen, offene Kamine und Öfen, über die eine Wohnung allein beheizt wird. Ob Ihr Ofen betroffen war, weiß der Kaminkehrer.
Häufige Fragen
Muss ich den Feuerwehreinsatz bezahlen – auch wenn es nur ein angekündigtes Ausbrennen war?
In der Regel nicht. In Bayern kann die Gemeinde Ersatz nur in den Fällen des Art. 28 Abs. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz verlangen: beim Brand etwa, wenn jemand die Gefahr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, beim Falschalarm nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung; widerspräche die Forderung der Billigkeit, soll sie verzichten. Wer Flammen aus dem Schornstein sieht und von keinem angekündigten Ausbrennen weiß, wählt zu Recht 112.
Zahlt die Versicherung einen Schornsteinbrand?
Das hängt vom Vertrag ab. Ob ein Rußbrand im Schornstein selbst ein Brand im Sinne der Musterbedingungen ist, regeln diese nicht ausdrücklich; eine Gerichtsentscheidung dazu haben wir nicht gefunden. Greift das Feuer auf Möbel oder Bauteile über, liegt ein Brand vor, und Rauch und Ruß daraus sind nach den Musterbedingungen mitversichert. Ohne Brand gilt das nur bei plötzlichem, bestimmungswidrigem Austritt aus einer Feuerungsanlage auf dem versicherten Grundstück und bis zu einem vereinbarten Betrag; bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer kürzen. Fragen Sie Ihren Versicherer.
Mein Ofen stand den Sommer über still. Was ist vor dem ersten Anheizen zu tun?
Prüfen Sie das Ofenrohr auf Ablagerungen oder lassen Sie es reinigen; für abnehmbare Rohre sind Sie als Betreiber zuständig. Zieht der Rauch danach nicht richtig ab, kann Laub oder ein Vogelnest im Schornstein schuld sein: nicht weiterheizen, den Kaminkehrer fragen – sonst können Abgase mit Kohlenmonoxid in den Raum gelangen. Laut Anleitung eines Herstellers kann der Schornstein auch bei über 16 Grad Außentemperatur schlecht ziehen. Dunstabzug, Lüftungsanlage oder Abluft-Wäschetrockner dürfen den sicheren Betrieb eines Ofens, der seine Verbrennungsluft aus dem Raum holt, nicht beeinträchtigen (§ 4 Abs. 2 FeuV); ob das gewährleistet ist, klären Sie mit dem Kaminkehrer. Wurden dichte Fenster eingebaut, die die Luftversorgung des Ofens ändern können, lassen Sie das vom Bezirksschornsteinfeger prüfen (§ 1 Abs. 8 KÜO).
Brauche ich im Wohnzimmer mit Kaminofen einen Rauch- oder CO-Melder?
Rauchwarnmelder sind in Bayern in Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, vorgeschrieben (Art. 46 Abs. 4 Bayerische Bauordnung); das Wohnzimmer ist nicht erfasst. Eine Pflicht zu Kohlenmonoxid-Meldern haben wir nicht gefunden; das Verbraucherportal des Freistaats empfiehlt sie in Räumen mit Geräten, die mit Holz, Gas, Öl oder anderen brennbaren Stoffen betrieben werden. Ein Rauchmelder erkennt kein Kohlenmonoxid, ein CO-Melder keinen Brand.
Muss ich als Mieter den Schornsteinfeger bezahlen?
Nicht direkt: Die Gebühren des Bezirksschornsteinfegers schuldet der Eigentümer (§ 20 SchfHwG). Die Kosten der Schornsteinreinigung zählen aber zu den Betriebskosten (§ 2 Nr. 12 Betriebskostenverordnung). Über die Nebenkosten zahlen Mieter sie, wenn der Mietvertrag das vorsieht – umlegbar sind aber nur laufende Kosten (§ 556 Abs. 1 BGB).
Quellen
- Berliner Feuerwehr: «333er» 12/2021, Beitrag «Schornsteinbrand, was nun?» eines Schornsteinfegermeisters (S. 4–6) (berliner-feuerwehr.de)
- brandwacht 6/2023: «Schornsteinbrände» (S. 238–240) (brandwacht.bayern.de)
- Landesfeuerwehrverband Bayern und Landesinnungsverband des Bayerischen Kaminkehrerhandwerks: Kamin-/Schornsteinbrände – Hinweise für den Feuerwehreinsatz (Stand 09/2023) (lfv-bayern.de)
- Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein: Merkblatt «Russbrand im Schornstein» mit Handlungsleitfaden (4/2008) (feuerwehr-kaltenkirchen.de)
- Landesfeuerwehrverband Bayern: Pressemitteilung «Heizen – so nicht!» (14.10.2022) (lfv-bayern.de)
- Berliner Feuerwehr: Verhalten im Brandfall (berliner-feuerwehr.de)
- Bayerische Polizei, PP Schwaben Süd/West: Pressemeldungen vom 18.02.2026 (Wertach) (polizei.bayern.de)
- Bayerische Polizei, PP Schwaben Süd/West: Pressemeldungen vom 22.04.2025 (Kempten) (polizei.bayern.de)
- Bayerische Polizei, PP Unterfranken: Pressemeldungen vom 07.04.2025 (Knetzgau) (polizei.bayern.de)
- Bayerische Polizei, PP Schwaben Süd/West: Pressemeldungen vom 23.04.2025 (Türkheim) (polizei.bayern.de)
- Bayerische Polizei, PP Schwaben Süd/West: Pressemeldungen vom 08.01.2026 (Lachen) (polizei.bayern.de)
- Bayerische Polizei, PP Unterfranken: Pressemeldungen vom 22.09.2026 (Oberelsbach) (polizei.bayern.de)
- Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB), §§ 2, 3, 5, 12, 21 (gesetze-bayern.de)
- Feuerungsverordnung Bayern (FeuV), § 4 (gesetze-bayern.de)
- Bayerische Bauordnung (BayBO), Art. 78 Abs. 3 (gesetze-bayern.de)
- Bayerische Bauordnung (BayBO), Art. 46 Abs. 4 (gesetze-bayern.de)
- Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG), Art. 27 (gesetze-bayern.de)
- Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG), Art. 28 (gesetze-bayern.de)
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Rauchwarnmelderpflicht – Fragen und Antworten (stmb.bayern.de)
- Verbraucherinformationssystem Bayern (LGL): CO-Melder – Einsatzbereiche und Anforderungen (Stand 02.02.2026) (vis.bayern.de)
- Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) (gesetze-im-internet.de)
- Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) (gesetze-im-internet.de)
- Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) (gesetze-im-internet.de)
- Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV): Tipps – Richtig heizen mit Holz (schornsteinfeger.de)
- Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV): Schornsteinfegerarbeiten (schornsteinfeger.de)
- Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV): Pressemitteilung «Mehr Kaminöfen im Einsatz: Anzahl der Schornsteinkehrungen könnte steigen» (22.09.2022) (schornsteinfeger.de)
- Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV): Pressemitteilung «Jetzt auf die Heizsaison vorbereiten» (05.09.2020) (schornsteinfeger.de)
- Umweltbundesamt: Ratgeber «Heizen mit Holz» (Ausgabe 2023) (umweltbundesamt.de)
- Umweltbundesamt: Faltblatt «Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig!» (April 2023) (umweltbundesamt.de)
- LWF aktuell 54/2006: Das Problem mit der Holzfeuchte und dem Wassergehalt (lfl.bayern.de)
- HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik: Pressemitteilung zum Start in die Heizsaison (05.10.2026) (presseportal.de)
- HASE Kaminofenbau: Bedienungsanleitung COMO / COMO B.20 (R20_04/2025) (hase.de)
- Wodtke: Anleitung Kaminofen KK 94 Copa (23.02.2015) (wodtke.com)
- IFS: «Brände durch Glut und heiße Asche», schadenprisma 3/2013 (schadenprisma.de)
- OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2010, 20 U 73/10 (nrwe.justiz.nrw.de)
- GDV: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen VGB 2022 – Wohnflächenmodell (Stand Juni 2026) (gdv.de)
- GDV: Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen VHB 2022 – Quadratmetermodell (Stand Juni 2026) (gdv.de)
- GDV: Gemeinsamer Allgemeiner Teil (AT AH/Sach Monoline Privat, Stand Juni 2026) (gdv.de)
- GDV: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen VGB 2010 – Wert 1914 (Version 01.01.2013; Kopie auf einer Maklerseite) (versicherungsmakler-miege.de)
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG), §§ 28, 30, 81 (gesetze-im-internet.de)
- BGH, Urteil vom 22.06.2011, IV ZR 225/10 (bundesgerichtshof.de)
- BGH, Urteil vom 25.09.2024, IV ZR 350/22 (bundesgerichtshof.de)
- OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 31.05.2021, 20 U 63/21 (§ 522 Abs. 2 ZPO; Berufung danach zurückgenommen) (nrwe.justiz.nrw.de)
- BGH, Urteil vom 13.09.2006, IV ZR 273/05 (bundesgerichtshof.de)
- BGH, Urteil vom 19.11.2014, VIII ZR 191/13 (bundesgerichtshof.de)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 536c (gesetze-im-internet.de)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 556 (gesetze-im-internet.de)
- Betriebskostenverordnung (BetrKV), § 2 (gesetze-im-internet.de)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG), § 5 (gesetze-im-internet.de)
- VdS 2357: Richtlinien zur Brandschadensanierung (Ausgabe 2014-06), Bezug über den VdS-Verlag (shop.vds.de)
- Kreisbrandinspektion Landkreis Cham: Merkblatt für Brandgeschädigte (Stand Juli 2021) (kfv-cham.de)
trock24 – Wasser- und Brandschäden in Bayern. Wir messen, trocknen, sanieren und dokumentieren den Schaden mit Fotos und Messwerten. Ob und wie viel gezahlt wird, entscheidet Ihr Versicherer nach Ihrem Vertrag. Der Anruf ist kostenlos.
0800 77 11 999