Neue Leitung, geplatztes Rohr: Wenn beim Sanieren das Sicherheitsventil fehlt
Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) meldet einen neuen Schadentrend: Überdruckschäden in nagelneuen Warmwasserinstallationen mit Zirkulationsleitung. Die Ursache sitzt meist nicht dort, wo das Wasser austritt – und sie ist so banal, dass sie im Fall der IFS-Meldung schon in der Planung vergessen wurde. Was Eigentümer und Verwalter jetzt prüfen sollten.

An ein älteres Wohnhaus wird 2021 angebaut. Dabei erneuern die Handwerker die Trinkwasserinstallation, bauen eine neue Gasheizung ein und legen eine Zirkulationsleitung, damit an jeder Zapfstelle sofort warmes Wasser kommt. Zwei Jahre später tropft Wasser aus der Decke im Erdgeschoss. Die Schadenstelle hinter der Wand wird mühsam freigelegt, das Rohr repariert, die Anlage wieder in Betrieb genommen – und der Eigentümer hört kurz darauf erneut ein „plätscherndes Geräusch“ im Erdgeschoss. Ein zweites Rohr ist geplatzt, an anderer Stelle, wieder an einer Zirkulationsleitung hinter der Wand. So schildern es Gutachter des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS) in der Fachzeitschrift schadenprisma. Und es ist kein Einzelfall: Am 31. August 2026 hat das Kieler Institut dieses Schadenbild offiziell zum Schadentrend erklärt – „Überdruckschäden in Neuinstallationen mit Zirkulationsleitung“, die „seit einigen Jahren deutlich“ zunehmen. Im Vergleich zu vor zehn Jahren, schreiben die IFS-Gutachter, haben sich diese Schäden in ihren Untersuchungen „in etwa vervierfacht“.
Die Fakten in diesem Beitrag stammen aus der IFS-Meldung „Ein Schadentrend macht Druck“ vom 31. August 2026, dem Fachartikel „Der Druck im System wächst“ der IFS-Gutachter Torben Deschauer und Manuel Knab in schadenprisma 2|2026, der IFS-Ursachenstatistik Leitungswasserschäden 2016 bis 2025 sowie den in schadenprisma abgedruckten Auszügen der Normen DIN EN 806-2 und DIN 1988-200. Einschätzungen aus der Sanierungspraxis sind als solche gekennzeichnet; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Was das IFS beobachtet
Das IFS untersucht seit 1977 systematisch, warum Leitungswasserschäden entstehen. Seit einigen Jahren landen dort auffällig oft neu installierte, geplatzte Mehrschichtverbundrohre aus Warmwasserinstallationen – eingeschickt mit der Frage, ob ein Materialfehler vorliegt. Die Antwort aus dem Labor lautet häufig gleich: keine Hinweise auf einen Materialfehler. Stattdessen zeigen die Rohre Anzeichen einer Schädigung durch überhöhten Innendruck – sie sind aufgedehnt; in einem der untersuchten Fälle war das Kunststoffinnenrohr durch den Riss nach außen gedrückt. Woher der Druck stammt, lässt sich im Labor allerdings nicht klären, denn die Quelle liegt „oftmals weiter entfernt“ von der Schadenstelle. In der Schadendatenbank des Instituts fällt eine Korrelation ins Auge: Die Überdruckschäden treten gehäuft in Anlagen mit Zirkulationsleitung in Kombination mit Frischwasser- oder Wohnungsstationen auf – also in einer Technik, die laut IFS heute oft in neu erstellten oder frisch sanierten Wohngebäuden eingebaut wird.
Zwei Einschränkungen gehören zu der eingangs genannten Vervierfachung. Erstens bezieht sie sich auf die vom IFS untersuchten Fälle dieses Schadenbilds, nicht auf alle Leitungswasserschäden in Deutschland. Zweitens betont das Institut selbst, dass seine Statistik „nicht repräsentativ für das gesamte Schadengeschehen“ ist, weil die Auftraggeber bestimmen, welche Schäden untersucht werden. Umgekehrt vermuten die Gutachter eine hohe Dunkelziffer: Weil die Wasseraustrittsstelle „meist räumlich getrennt zur Ursache des überhöhten Innendruckes“ liegt, wird in vielen Fällen nur das geplatzte Rohr ersetzt – und der eigentliche Fehler bleibt unerkannt im System.
Leitungswasser: der teure Dauerbrenner
Bevor es um die Technik geht, die Einordnung: Der neue Trend trifft auf die größte Schadenart am Wohngebäude überhaupt. Nach dem Datenservice zum Naturgefahrenreport des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV, Stand 10. Oktober 2025) entfällt „knapp die Hälfte“ des gesamten Schadenaufwands der letzten zwanzig Jahre in der Wohngebäudeversicherung auf Leitungswasser – auf eine einzige Gefahr also mehr als auf Feuer, Sturm/Hagel oder Elementarschäden jeweils für sich, und das bei deutlich weniger medialer Aufmerksamkeit. In der IFS-Ursachenstatistik für die Jahre 2016 bis 2025 sind nach Angaben des Instituts „nahezu 40 Prozent der Schäden auf Installations- und Montagefehler zurückzuführen“. Die Grafik der Statistik weist 37 Prozent Ausführungsfehler und 1 Prozent Planungsfehler aus; welche Kategorien das IFS zu den Installations- und Montagefehlern rechnet, geht aus der Statistik nicht hervor. In welche dieser Kategorien ein vergessenes Sicherheitsventil fällt, sagt sie ebenfalls nicht; im Fall aus der IFS-Meldung war das Ventil „auch in der Planung der Installation nicht vorgesehen“.
Aufschlussreich ist auch, wo es tropft: 63 Prozent der vom IFS untersuchten Schäden betreffen die Trinkwasserinstallation, weitere 17 Prozent die Warmwasserinstallation – zusammen vier von fünf Fällen –, während Heizung und Abwasser/Regenwasser mit je 10 Prozent weit dahinter liegen. Nach Baugruppen führen Verbindungen und Dichtungen mit 27 Prozent vor Geräten und Bauteilen (24 Prozent), Armaturen (19 Prozent) und dem klassischen Rohrbruch (18 Prozent). In welche dieser Baugruppen das IFS Überdruckschäden einordnet, weist die Statistik nicht aus.
Die Physik: Warum warmes Wasser Rohre sprengt
Wasser dehnt sich aus, wenn es erwärmt wird, und es lässt sich nicht zusammendrücken. In einem geschlossenen Leitungssystem – alle Hähne zu – muss das zusätzliche Volumen also irgendwohin. Entweder nimmt es ein Ausdehnungsgefäß auf, oder ein Sicherheitsventil lässt es entweichen. Wichtig ist der Unterschied: Das IFS nennt in seiner Meldung beide Bauteile, präzisiert im Fachartikel aber, dass Ausdehnungsgefäße die Volumenzunahme nur „zu einem gewissen Maß bzw. über einen gewissen Zeitraum“ auffangen und „nicht zur Überdruckabsicherung gedacht“ sind. Fehlt eine wirksame Absicherung, kann der Druck nach Angaben des IFS auf ein Mehrfaches des Prüfdrucks ansteigen. Trinkwasserinstallationen müssen nach den Normen vor einem Innendruck von mehr als zehn bar geschützt werden; für solche Drücke sind ihre Komponenten, so das IFS, schlicht nicht ausgelegt.
Bei klassischen Warmwasserspeichern ist das seit Jahrzehnten gelöst: Der Speicher hält ein großes Volumen dauerhaft warm, also gehört ein Sicherheitsventil in die Kaltwasserzuleitung – Standard bei jeder Installation. Durchflusserwärmer dagegen erwärmen das Wasser nur, während gezapft wird. Ist der Hahn zu, wird nichts erwärmt, der Druck steigt nicht, und die nationale Norm nimmt Durchflusserwärmer mit einem Nennvolumen bis einschließlich drei Liter deshalb von der Ventilpflicht aus. Genau an dieser Ausnahme hakt der neue Schadentrend. Frischwasser- und Wohnungsstationen arbeiten aus energetischen und hygienischen Gründen mit Wärmetauschern im Durchflussprinzip. In vielen Anlagen wird zusätzlich eine Zirkulation eingebaut, damit auch am Ende einer langen Leitung sofort warmes Wasser kommt. Läuft die Zirkulationspumpe, wird das Wasser in der Leitung ständig erwärmt, auch wenn niemand zapft. Aus dem harmlosen Durchflusssystem ist damit ein geschlossenes, dauerhaft beheiztes System geworden – und das drückt ohne Überdruckabsicherung bei jedem Aufheizvorgang gegen die Rohre.
| Art der Warmwasserbereitung | Wann wird erwärmt? | Druckanstieg bei geschlossenen Hähnen? | Überdruckabsicherung |
|---|---|---|---|
| Warmwasserspeicher (geschlossen) | dauerhaft, unabhängig von der Entnahme | ja | Sicherheitsventil in der Kaltwasserzuleitung, seit jeher Standard |
| Durchflusserwärmer ohne Zirkulation | nur bei geöffneter Zapfstelle | nein | bis einschließlich drei Liter Nennvolumen nach DIN 1988-200 nicht erforderlich |
| Frischwasser-/Wohnungsstation mit Wärmetauscher und Zirkulation | ständig, solange die Zirkulationspumpe läuft | ja – bei jedem Aufheizvorgang | zwingend erforderlich; laut IFS in den Schadenfällen nicht vorhanden und teils nicht einmal geplant |
Was die Gutachter vor Ort gemessen haben
Der Fall aus der IFS-Meldung: 16 bar in einer Minute
Ein Wohn- und Geschäftsgebäude, die Schadenwohnung im fünften Obergeschoss. Bemerkt wurde der Schaden, als in der Wohnung darunter Wasser von der Decke tropfte. Die undichten Mehrschichtverbundrohre gingen zunächst ins Labor: aufgedehnt durch überhöhten Innendruck, kein Produktmangel – mehr ließ sich dort nicht sagen. Erst vor Ort wurde das Bild vollständig: Die Wohnung hatte eine Wohnungsstation mit Zirkulationsleitung; sie versorgte zwei Bäder und die Küche. Das aufgerissene Rohr lag im Fußboden direkt vor der Übergabestation. Nach dem Austausch ließen die Gutachter eine Druckprüfung laufen. Ergebnis: „Innerhalb einer Minute stieg der Druck in der Warmwasserinstallation auf über 16 bar an, und der Druck stieg noch weiter.“ Ein Sicherheitsventil gab es nicht – es war „auch in der Planung der Installation nicht vorgesehen“.
Der eigentliche Befund kam bei der Kontrolle der Nachbarwohnungen: Auch dort waren die Verbundrohre der Zirkulationsleitung „bereits deutlich aufgedehnt, jedoch noch nicht aufgeplatzt“. Am Ende mussten die Leitungen aller Wohnungen mit dieser Installation ausgetauscht und Sicherheitsventile nachgerüstet werden. Aus einem Wasserfleck an einer Decke war ein Fall für das ganze Haus geworden.

Penthouse-Sanierung: siebenstelliger Schaden, Ventil für unter 20 Euro
Der teuerste Fall im Fachartikel betrifft ein sechsgeschossiges Wohn- und Gewerbegebäude mit mehreren tausend Quadratmetern Nutzfläche, dessen obere beiden Etagen über Jahre zu Penthouse-Wohnungen umgebaut worden waren – jede mit eigener Wohnungsstation. In einer Wohnung, keine zwei Monate vermietet, platzte ein Warmwasserrohr im Fußbodenaufbau: ein Riss von etwa einem Zentimeter, das Rohr im Rissbereich massiv geweitet. Der Schaden wurde später auf einen siebenstelligen Betrag geschätzt. Weil die Wohnungen im Schadenbereich bereits entkernt waren, konnten die Gutachter das Leitungsnetz stichprobenartig vermessen: Der Außendurchmesser der Warmwasserrohre war um bis zu zehn Prozent aufgeweitet und lag damit laut Gutachtern weit über den Toleranzen des Herstellers – ein 20-Millimeter-Rohr maß 21,8 Millimeter. Betroffen waren mehrere Wohnungen, nicht nur die Schadenwohnung; in den Wohnungen ohne Zirkulation waren die Rohre dagegen unauffällig.
Auch hier dokumentierten die Gutachter den Druckanstieg, per Nutzungssimulation: Nach dem Einschalten der Zirkulationspumpe hatte sich das 16-bar-Manometer binnen einer Minute vollständig überdreht, bevor die Zieltemperatur überhaupt erreicht war – der tatsächliche Druck lag darüber. Ob es sich um denselben Schadenfall handelt wie in der IFS-Meldung vom 31. August, geht aus den Veröffentlichungen nicht hervor; die Gebäudebeschreibungen ähneln sich. Das Fazit der Gutachter in einem Satz: „Ein weniger als 20 € teures Sicherheitsventil […] hätte nicht nur den Schaden, sondern auch die Vorschädigung des Leitungssystems verhindert.“
Zurück zum Anbau: der Beweis mit dem nachgerüsteten Ventil
Im Anbau aus dem Einstieg lief die Warmwasserbereitung über Wärmetauscher im Pufferspeicher der neuen Gasheizung – Durchflussprinzip, aber mit Zirkulation. Beide geplatzten Mehrschichtverbundrohre waren auf einer Länge von etwa sechs Zentimetern gerissen und im Rissbereich stark aufgedehnt, ohne Versprödung und ohne Hinweis auf einen Materialfehler oder eine Beschädigung von außen. In der Kaltwasserzuleitung zum Pufferspeicher fehlte das Sicherheitsventil. Auf Empfehlung des IFS wurde es sofort nachgerüstet – und lieferte den Beweis gleich mit: Beim nächsten Aufheizen stieg der Druck „innerhalb kürzester Zeit“ auf zehn bar, das 10-bar-Ventil löste mehrfach aus. Vor der Nachrüstung war die gesamte Warmwasserinstallation über rund zwei Jahre hinweg Drücken „deutlich oberhalb von 10 bar“ ausgesetzt gewesen.
Was die Norm verlangt – und warum sie trotzdem übersehen wird
An den Regeln liegt es nicht. Nach dem Normauszug, den die IFS-Gutachter in schadenprisma abdrucken, verlangt die europäische DIN EN 806-2, dass Einrichtungen zur Kontrolle des Druckes wie Sicherheitsventile „so ausgelegt werden, dass Bruchschäden an der Kalt- oder Warmwasseranlage vermieden werden“. Sie schreibt außerdem vor, dass ein Sicherheitsventil in der Kaltwasserzuleitung zum Trinkwassererwärmer sitzt – ohne Absperrarmatur dazwischen. Die deutsche DIN 1988-200 fordert in demselben Auszug für jeden geschlossenen Trinkwassererwärmer mindestens ein zugelassenes Membransicherheitsventil; es muss gut zugänglich angeordnet sein und soll sich in der Nähe des Erwärmers befinden, ohne Absperrungen, Verengungen oder Siebe zwischen Ventil und Erwärmer. Die einzige Ausnahme sind Durchflusserwärmer mit einem Nennvolumen bis einschließlich drei Liter – und diese Ausnahme gilt nur, solange ausschließlich bei Entnahme erwärmt wird. Mit Zirkulation ist das nicht mehr der Fall. Das IFS formuliert es als Prüfauftrag: „Bei Überdruckschäden lohnt es sich also zu prüfen, ob einfach das Sicherheitsventil vergessen wurde.“
Warum es trotzdem vergessen wird, deutet der Fachartikel an: Nicht alle Hersteller von Stationen weisen ausdrücklich auf den Einbau eines Sicherheitsventils hin, manche nennen lediglich die Einhaltung der einschlägigen Normen. Einige bieten „Zirkulationseinheiten mit Sicherheitsventil“ als optionales Zubehör oder Nachrüstset an – optional ist hier das falsche Wort. Wer eine Station für einen Durchflusserwärmer hält und die Zirkulation für einen bloßen Komfortzusatz, übersieht, dass er damit die Ausnahme der Norm verlässt. Im Fall aus der IFS-Meldung war das Ventil schon in der Planung nicht vorgesehen; in der Penthouse-Sanierung fehlte es nicht nur in einer Wohnung, sondern in allen frisch sanierten Wohnungen.
Warum die Leckstelle nicht die Ursache ist
Für die Schadenregulierung ist das die entscheidende Erkenntnis: Bei Überdruck reißt das Rohr an seiner schwächsten Stelle – im Fußbodenaufbau, hinter der Wand –, während die Ursache an der Station oder am Wärmeerzeuger sitzt, in den IFS-Fällen mal in derselben Wohnung, mal im Keller des Hauses. Wer nur die Leckstelle repariert, lässt die vorgeschädigten Rohre in Wand und Fußboden liegen – im Anbau platzte das nächste Rohr schon nach der Wiederinbetriebnahme. Das IFS ist eindeutig: „Da hier Schädigungen durch einen überhöhten Innendruck vorliegen, kann in der Regel nur die Begutachtung der gesamten Installation vor Ort die Schadenursache klären.“ Und die Ursachenermittlung endet nicht in der Schadenwohnung: Das IFS fand in den Nachbarwohnungen bereits aufgedehnte Rohre, bevor dort ein Tropfen ausgetreten war.
Aus der Sanierungspraxis heißt das: Die Leckortung findet die Austrittsstelle, aber erst die Ursachenermittlung findet den Fehler. Zu ihr gehören der Blick auf das Anlagenschema (Station, Wärmetauscher, Zirkulationspumpe), die Suche nach dem Sicherheitsventil in der Kaltwasserzuleitung, eine dokumentierte Druckmessung beim Aufheizen und die Vermessung freiliegender Verbundrohre. Läuft das Wasser wie in den IFS-Fällen in den Fußbodenaufbau, folgt eine Dämmschichttrocknung – und die dauert Wochen, nicht Tage. Für Eigentümer und Verwalter ist die Reihenfolge deshalb wichtig: erst die Ursache gutachterlich festhalten lassen, dann sanieren. Ob am Ende Planer, Installationsbetrieb oder Hersteller für eine fehlende Überdruckabsicherung einstehen, ist eine Frage des Einzelfalls und der Gewährleistung; entschieden wird sie anhand der Dokumentation – Planungsunterlagen, Abnahmeprotokoll, Messwerte, Fotos der geweiteten Rohre. Wer nach der Reparatur keine Unterlagen mehr hat, steht bei der Beweisführung deutlich schlechter da.
Was das für Eigentümergemeinschaften bedeutet
Aus der Sanierungspraxis: Ein Überdruckschaden ist selten ein Fall für eine einzelne Wohnung. Sitzt die Ursache an einer zentralen Frischwasserstation oder am Pufferspeicher – oder liegt sie in einem Planungsprinzip, das für alle Wohnungsstationen des Hauses gilt –, betrifft sie das gemeinschaftliche Leitungsnetz. Die Klärung gehört dann in der Regel in die Hand der Verwaltung und nicht des einzelnen betroffenen Eigentümers; wie Sonder- und Gemeinschaftseigentum im konkreten Haus abgegrenzt sind, steht in der Teilungserklärung, und dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Sinnvoll ist ein Gutachten, das alle Stränge mit demselben Anlagenprinzip einbezieht, bevor die Schadenwohnung wieder geschlossen wird; die Nachbarwohnungen aus der IFS-Meldung zeigen, warum. Und weil in Mehrfamilienhäusern Gewährleistungsfragen gegenüber Planer und Installationsbetrieb im Raum stehen, sollten Messprotokolle, Fotos und Anlagenunterlagen von Anfang an zentral gesammelt werden.
Checkliste: Ist Ihre Anlage betroffen?
Die folgenden Punkte sind Sanierungspraxis, gestützt auf die IFS-Beschreibungen; Normanforderungen sind jeweils als solche benannt.
- Anlage einordnen: Wie wird Ihr Warmwasser erzeugt – klassischer Speicher, Durchflusserwärmer, Frischwasserstation, Wohnungsstation oder Wärmetauscher im Pufferspeicher? Und gibt es eine Zirkulationsleitung mit Pumpe? Die Kombination aus Wärmetauscher und Zirkulation ist die kritische – unabhängig davon, wann sie eingebaut wurde. Ist Ihre Anlage so aufgebaut, ist der nächste Punkt der wichtigste dieser Liste.
- Sicherheitsventil suchen: Sie suchen ein kleines Messingbauteil mit einer roten oder schwarzen Kappe, das an der kalten Zuleitung zum Speicher oder zur Station sitzt, meist beschriftet mit einem Wert wie „10 bar“. Nach der Norm muss es gut zugänglich sein und soll sich in der Nähe des Erwärmers befinden; zwischen Ventil und Erwärmer darf keine Absperrung sitzen. Von ihm führt eine kurze Leitung nach unten in einen offenen Trichter oder zum Abfluss – dort tropft es, wenn das Ventil arbeitet. Finden Sie keins, fragen Sie Ihren Installationsbetrieb schriftlich, wo die Überdruckabsicherung der Warmwasserinstallation liegt.
- Druck messen lassen: Ein Fachbetrieb kann den Druck messen und protokollieren, während das Warmwasser bei laufender Zirkulationspumpe aufheizt. Steigt er bei geschlossenen Zapfstellen deutlich an oder über zehn bar, ist die Überdruckabsicherung entweder nicht vorhanden oder sie funktioniert nicht – beides ist ein Fall für den Installationsbetrieb. In den IFS-Fällen war es die einfachste Variante: Das Ventil war nie eingebaut worden.
- Rohre prüfen, wo sie sichtbar sind: Wo Verbundrohre frei liegen – im Technikraum, an der Station –, kann ein Fachbetrieb den Außendurchmesser messen und mit den Herstellerangaben vergleichen. Im schadenprisma-Fall maß ein Rohr mit 20 Millimetern Soll-Außendurchmesser 21,8 Millimeter, laut Gutachtern weit über den Toleranzen des Herstellers. Maßgeblich ist die Toleranz des jeweiligen Herstellers, nicht ein fester Millimeterwert.
- Unterlagen sichern: Planung, Anlagenschema, Abnahme- und Druckprüfprotokoll, Herstellerunterlagen der Station. Diese Unterlagen entscheiden später über Gewährleistung und Regress.
- Im Schadenfall richtig reagieren: Wasser abstellen, Zirkulationspumpe ausschalten, Schaden der Versicherung melden und fotografieren – und nicht nur die Leckstelle reparieren lassen. Ursache dokumentieren, bevor saniert wird; bei Wasser im Fußbodenaufbau die Trocknung nicht aufschieben.
- Für Verwalter und Eigentümergemeinschaften: Bei einem Überdruckschaden alle Wohnungen mit derselben Installation prüfen lassen – ein Austausch im Trockenen ist um ein Vielfaches billiger als der nächste Wasserschaden.
Häufige Fragen
Mein Installateur sagt, ein Durchlauferhitzer braucht kein Sicherheitsventil. Stimmt das?
Ohne Zirkulation ja: Die DIN 1988-200 nimmt Durchlauferhitzer – normativ Durchflusswassererwärmer – mit einem Nennvolumen bis einschließlich drei Liter von der Ventilpflicht aus, weil dort nur bei geöffneter Zapfstelle erwärmt wird und der Druck nicht steigen kann. Sobald aber eine Zirkulationsleitung das Wasser ständig durch den Wärmetauscher führt, wird auch bei geschlossenen Hähnen erwärmt – dann ist die Überdruckabsicherung nach Darstellung des IFS „zwingend“ erforderlich. Die Ausnahme gilt für das Prinzip Durchfluss, nicht für das Bauteil.
Reicht nicht das Ausdehnungsgefäß?
Als alleinige Absicherung nicht. Das IFS nennt Ausdehnungsgefäß und Sicherheitsventil zwar als die beiden Komponenten, die das zusätzliche Volumen aufnehmen oder entweichen lassen. Ausdehnungsgefäße sind laut den IFS-Gutachtern aber „nicht zur Überdruckabsicherung gedacht“ und kompensieren die Volumenausdehnung nur „zu einem gewissen Maß bzw. über einen gewissen Zeitraum“. Die DIN 1988-200 verlangt für jeden geschlossenen Trinkwassererwärmer mindestens ein zugelassenes Membransicherheitsventil – ein Bauteil, das laut Fachartikel weniger als 20 Euro kostet.
Zahlt die Wohngebäudeversicherung den Schaden?
Das richtet sich nach Ihrem Vertrag. Versichert ist in der Wohngebäudeversicherung der bestimmungswidrige Austritt von Leitungswasser; ob auch Leckortung, Freilegung und Trocknung als versicherte Kosten übernommen werden und in welcher Höhe, steht in den vereinbarten Bedingungen – gerade ältere Tarife schließen die Leckortung teils aus. Klären Sie das vor der Beauftragung mit Ihrem Versicherer. Eine andere Frage ist, wer die vorgeschädigten Rohre im ganzen Strang, den Austausch in den Nachbarwohnungen und die Nachrüstung des Ventils bezahlt – hier geht es um Gewährleistung und Planungsverantwortung. Was Versicherer bei Leitungswasserschäden grundsätzlich übernehmen und welche Obliegenheiten gelten, haben wir in unserem Beitrag Wasserschaden und Versicherung zusammengefasst.
Kann ein Überdruckschaden auch in einem älteren Haus auftreten?
Ja, sobald die Warmwasserbereitung modernisiert wurde. Der Anbau von 2021 gehörte zu einem älteren Wohnhaus, dessen Trinkwasserinstallation im Zuge der Erweiterung erneuert und mit Zirkulation ausgestattet wurde. Entscheidend ist nicht das Baujahr des Hauses, sondern das Prinzip der Anlage: Wärmetauscher plus Zirkulation ohne Sicherheitsventil.
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Quellen
- IFS: Ein Schadentrend macht Druck – Überdruckschäden in Neuinstallationen mit Zirkulationsleitung (Meldung vom 31.08.2026) (ifs-ev.org)
- Torben Deschauer, Manuel Knab: Der Druck im System wächst – ein schleichendes Problem in neuen Warmwasserinstallationen (schadenprisma 2|2026, Zeitschrift für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer; darin abgedruckt: Auszüge aus DIN EN 806-2 und DIN 1988-200) (schadenprisma.de)
- IFS-Ursachenstatistik Leitungswasserschäden 2016 bis 2025 (PDF) (ifs-ev.org)
- IFS: Ursachenstatistik Leitungswasserschäden 2025 (Übersichtsseite mit Hinweis zur Repräsentativität) (ifs-ev.org)
- GDV-Datenservice zum Naturgefahrenreport 2025: Leitungswasser verursacht den höchsten Schadenaufwand in der Wohngebäudeversicherung (Stand 10.10.2025) (gdv.de)
- DIN 1988-200: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System), Mai 2012 (DIN Media, kostenpflichtig; hier zitiert nach dem Auszug in schadenprisma 2|2026) (dinmedia.de)
- DIN EN 806-2: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 2: Planung, Juni 2005 (DIN Media, kostenpflichtig; hier zitiert nach dem Auszug in schadenprisma 2|2026) (dinmedia.de)
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