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Heizung verliert Druck: Ausdehnungsgefäß, Ventil – oder ein Leck in der Fußbodenheizung?

Wer jetzt die Heizung einschaltet und Wasser nachfüllen muss, fragt sich: Liegt es am Ausdehnungsgefäß, am Sicherheitsventil – oder tritt irgendwo im Boden Wasser aus? Was Sie selbst prüfen können, ohne das Gerät zu öffnen, wie ein verdecktes Leck gesucht wird und wie die unverbindlichen Musterbedingungen der Versicherer die Kosten einordnen.

trock24 Redaktion · 12. Okt. 2026 · 22 Min. Lesezeit
Heizung verliert Druck: Ausdehnungsgefäß, Ventil – oder ein Leck in der Fußbodenheizung?

Der September 2026 war in Bayern nach der vorläufigen Bilanz des Deutschen Wetterdienstes 2,5 Grad wärmer als im Vergleichszeitraum 1961 bis 1990; am 8. Oktober beschrieb der Wetterdienst einen markanten Wetterumschwung mit deutlich kühlerer Luft. Wer jetzt die Heizung wieder in Betrieb nimmt, schaut zum ersten Mal seit Monaten auf die Druckanzeige – und stellt mitunter fest, dass sie tiefer steht als im Frühjahr. Also wird Wasser nachgefüllt. Ein paar Wochen später wieder.

Einmal nachfüllen ist kein Drama. Wird es zur Gewohnheit, schon. Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS) schildert einen Fall aus einem Mehrfamilienhaus: Ein Fachbetrieb füllte mehrfach Wasser nach, weil ein Badheizkörper kalt blieb. Später fand man im Boden eines Schlafzimmers von außen stark verrostete Heizungsrohre; dort musste der Bodenaufbau bis auf den Rohbeton heraus. Schon beim mehrfachen Nachfüllen, folgert das Institut, hätte man nach einem Leck suchen müssen.

Es geht hier um Häuser mit eigenem Heizkessel oder eigener Wärmepumpe; Fernwärme behandeln wir nicht.

Erst ablesen: Was der Druck sagt – und was nicht

Ältere Kessel haben ein Zeigermanometer. Buderus beschreibt es in der Anleitung zum Logano G125 ECO so: Den roten Zeiger hat die Heizungsfirma auf den nötigen Betriebsdruck gestellt; steht der Messzeiger unterhalb der grünen Markierung, wird nachgefüllt. Der rote Zeiger ist also eine Marke, kein Messwert. Neuere Geräte zeigen den Druck im Display.

Rundes Zeigermanometer an einer gedämmten Heizungsleitung: Der schwarze Zeiger steht außerhalb des grünen Felds, am Rand des Felds sitzt eine rote Marke (Symbolbild)
Zeigermanometer: Der schwarze Zeiger misst, die rote Marke ist von Hand gesetzt (Symbolbild).

Welcher Wert «normal» ist, lässt sich nicht allgemein sagen. In den Unterlagen von fünf Herstellern, die wir gelesen haben, liegt der Druck im Betrieb meist bei 1 bis 2 bar; bei einer Baureihe nennt die Benutzeranleitung 2,0 bis 2,5 bar, die neuere Anleitung für Fachleute 1,5 bis 2,0 bar. Auch die Schwellen zum Nachfüllen und zum Abschalten sind verschieden:

Gerät (Unterlage, Ausgabe)Druck im BetriebWarnung oder NachfüllenAbschaltung
Vaillant ecoTEC plus (Installationsanleitung, 08/2024)1,0 bis 2,0 barunter 0,8 barunter 0,5 bar
Buderus Logamax plus GB172i.2 (Bedienungsanleitung, 10/2025)1 bis 2 barunter dem eingestellten Mindestdruckunter 0,3 bar
Wolf CGB-2-14/20/24 (Benutzeranleitung, 04/2018; Anleitung für die Fachkraft, 07/2025)Benutzeranleitung: 2,0 bis 2,5 bar; Anleitung für die Fachkraft: rund 2 bar, Prüfliste 1,5 bis 2,0 barunter 0,8 barunter 0,5 bar
Viessmann Vitodens 200-W (Bedienungsanleitung, 06/2026)beim Fachbetrieb zu erfragenunter 1,0 barin der Bedienungsanleitung nicht genannt
Weishaupt WTC-GW 25-B Kompakt (Anleitung, 05/2025)nach Höhe der Anlage (Beispiel: 1,3 bar bei 8 Metern)unter 0,8 bar (Werkseinstellung)unter 0,5 bar (Werkseinstellung)
Werte aus den genannten Unterlagen; sie gelten nur für diese Geräte. Höchstdruck im Heizkreis bei allen fünf: 3 bar (bei Wolf laut Anleitung für die Fachkraft, bei Viessmann laut Datenblatt).

Den Sollwert für Ihre Anlage legt der Heizungsbauer fest; er hängt unter anderem davon ab, wie hoch die Anlage über dem Heizgerät reicht.

Wichtig für jeden Vergleich: Wasser dehnt sich beim Erwärmen aus, der Druck steigt – einige Zehntel bar Unterschied zwischen kalt und warm sind bei passendem Ausdehnungsgefäß normal. Vergleichen Sie deshalb nur Werte, die Sie im gleichen Zustand abgelesen haben, am besten morgens bei kalter Anlage.

Sechs Dinge, die Sie heute selbst prüfen können

Für alle sechs Schritte brauchen Sie kein Werkzeug; mehr als die Tür des Verteilerkastens öffnen Sie nicht.

  1. Druck notieren. Schreiben Sie den Druck mit Datum auf – einmal bei kalter Anlage, einmal nach dem Aufheizen, dazu vor und nach jedem Nachfüllen. Nach einigen Tagen sehen Sie, ob er steht, zwischen kalt und warm stark pendelt oder stetig fällt. Haben Sie schon mehrfach nachgefüllt, warten Sie damit nicht: Rufen Sie den Heizungsbauer gleich an.
  2. Harmlose Erklärung ausschließen. Haben Sie gerade Heizkörper entlüftet? Dabei entweicht immer auch etwas Wasser. Wurde die Anlage frisch befüllt oder repariert? Neues Heizwasser gibt in den ersten Tagen gelöste Gase ab und verliert Volumen – ein Druckabfall kurz danach ist noch kein Beweis für ein Leck.
  3. Auf das Sicherheitsventil schauen – nur hinsehen. Am Heizgerät oder daneben sitzt ein Sicherheitsventil mit einem Rohr, das in einen Ablauftrichter mündet. Tropft es aus diesem Rohr oder hängen Tropfen am Ventil, geht dort Heizwasser verloren. Bei Brennwertgeräten kann auch Kondenswasser in denselben Trichter laufen: Wasser im Trichter allein beweist nichts, es kommt auf das Rohr des Ventils an – welches das ist, zeigt Ihnen der Heizungsbauer. Das Ventil am Warmwasserspeicher ist ein anderes; dass es beim Aufheizen tropft, beschreiben Hersteller als normal.
  4. Sichtbare Teile absuchen. Unter dem Heizgerät, an Heizkörperventilen und Verschraubungen und im Verteilerkasten der Fußbodenheizung: Tropfen, feuchte Stellen, Krusten, Kalk- oder Rostspuren? Solche Ablagerungen können auf wiederkehrenden Austritt hinweisen. Das IFS untersuchte einen Neubau, in dem Bauteile am Verteiler feine Risse hatten – die Folge war Schimmel in mehreren Wohnungen. Nicht jedes Leck einer Fußbodenheizung liegt im Estrich.
  5. Räume ansehen. Sehen Sie in jedem beheizten Raum nach und im Geschoss darunter an die Decke: Flecken an Decken und Wänden, dunkle Sockelleisten, aufgeworfenes Parkett, muffiger Geruch? Verlassen Sie sich aber nicht darauf, dass man ein Leck sieht.
  6. Füllhahn und Nachfüllautomatik prüfen. Ist der Füllhahn zu? Hat die Anlage eine automatische Nachspeisung? Sie kann ein Leck verdecken: In einem IFS-Fall aus einem Haus mit 76 Wohnungen glich die Automatik den Verlust aus einem durchgerosteten Heizungsrohr laufend aus; er fiel erst auf, als Wasser an einer Deckenlampe austrat.
Geöffneter Verteilerkasten einer Fußbodenheizung: oben der Verteilerbalken mit Durchflussanzeigern, darunter der Balken mit weißen Stellantrieben; an einer Verschraubung des unteren Balkens eine helle Kruste mit Tropfspur (Symbolbild)
Verteilerkasten einer Fußbodenheizung: Hier sitzen die Verschraubungen aller Heizkreise. Krusten und Tropfspuren können auf wiederkehrenden Austritt hinweisen (Symbolbild).

Ausdehnungsgefäß, Sicherheitsventil oder Leck? Drei Muster

Geschlossene Heizungen haben ein Ausdehnungsgefäß; meist trennt darin eine Membran Heizwasser von einem Gaspolster. Erwärmt sich das Wasser, nimmt das Gefäß das zusätzliche Volumen auf. Arbeitet es nicht mehr richtig, kann der Druck beim Heizen so weit steigen, dass das Sicherheitsventil Wasser ablässt. Was Sie beobachten, lässt sich grob drei Mustern zuordnen – das sind Hinweise, keine Diagnose.

Muster 1: Der Druck pendelt stark. Beim Aufheizen steigt er deutlich, beim Abkühlen fällt er weit ab, am Sicherheitsventil tropft es – und nach dem Nachfüllen wiederholt sich alles. So beschreiben Viessmann und der Branchenverband VdZ ein Ausdehnungsgefäß, das nicht mehr richtig arbeitet: weil der Vordruck nicht mehr stimmt, die Membran defekt ist oder das Gefäß für die Anlage zu klein ist. Prüfen kann das nur der Heizungsbauer.

Muster 2: Es tropft am Sicherheitsventil, obwohl der Druck kaum schwankt. Dann kann das Ventil selbst undicht sein – ebenfalls ein Fall für den Heizungsbauer.

Muster 3: Der Druck sinkt stetig, und nirgends ist Wasser zu sehen. Auch dann ist zuerst der Heizungsbauer gefragt: Der Branchenverband VdZ nennt eine mangelhafte Druckhaltung – dafür ist das Ausdehnungsgefäß zuständig – als häufigste Ursache für Wasserverlust, ein Leck als die seltenere. Sind Gefäß und Ventil in Ordnung, bleiben nach Viessmann undichte Verbindungen, angebohrte Rohre, Rost und Lochfraß an Leitungen – und bei alten Kesseln ein undichter Wärmetauscher, aus dem Heizwasser in den Brennraum tropft und in der Heizperiode verdampft. Ein Leck im Boden bleibt ein Umkehrschluss: Sicher ist es erst, wenn es gefunden ist.

Wie wenig Wasser ein halbes bar ist – Rechenbeispiel
knapp 2 Literfehlen bei einem 10-Liter-Gefäß, wie es in vielen Wandgeräten eingebaut istVordruck 0,75 bar
5 Literfehlen bei einem 25-Liter-GefäßVordruck 1,0 bar
7 Literfehlen bei einem 35-Liter-GefäßVordruck 1,0 bar
Druckabfall von 1,5 auf 1,0 bar, beide Werte kalt abgelesen. Eigene Rechnung nach dem Gasgesetz und den Formeln eines Gefäßherstellers; sie gilt nur, wenn Vordruck und Membran in Ordnung sind. Ein Rechenbeispiel, keine Diagnose.

Die Zahlen zeigen, warum schon ein kleines Leck genügt. Wer alle vier Wochen ein halbes bar nachfüllt, ersetzt beim 25-Liter-Gefäß rechnerisch knapp 0,2 Liter am Tag. Im Estrich sieht und hört das niemand.

Wie oft Nachfüllen normal ist – und warum Dauer-Nachfüllen schadet

Eine feste Regel haben wir weder in Herstelleranleitungen noch bei den Verbänden gefunden. Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online nennt als Orientierung etwa einmal im Jahr; fehlt öfter Wasser, soll eine Fachkraft die Ursache suchen. Die Verbände der Heizungsindustrie und des Heizungshandwerks, BDH und ZVSHK, werten häufiges Nachfüllen als Zeichen für eine fehlerhafte Druckhaltung, häufige Reparaturen oder Leckagen.

Der Dauerzustand schadet auch ohne Wasserschaden: Jedes Nachfüllen bringt frisches Leitungswasser in die Anlage – mit Kalk, der sich am Wärmetauscher absetzt, und mit gelöstem Sauerstoff, der Stahlteile rosten lässt. Der Sauerstoff einer einzelnen Füllung ist nach einem Informationsblatt des Industrieverbands BDH rasch verbraucht; zum Problem wird der ständige Nachschub.

Wer nachfüllen soll, darüber sind sich die Quellen nicht einig: Vaillant und Buderus beschreiben es in der Betriebsanleitung, co2online rät zur Fachkraft oder mindestens zu einer Einweisung, BDH und ZVSHK zur Rücksprache mit dem Heizungsbauer. Für Sie heißt das: nur so, wie es Ihre Anleitung beschreibt und der Heizungsbauer es Ihnen gezeigt hat – und nicht über den Sollwert hinaus. Wer kalt zu hoch füllt, kann den Verlust selbst auslösen: Beim Aufheizen kann dann das Sicherheitsventil öffnen. Nachgefüllt wird über eine Fülleinrichtung mit Systemtrenner – einer Armatur, die verhindert, dass Heizwasser ins Trinkwasser zurückfließt.

Leck im Boden: Ursachen – und wie es gefunden wird

Eine Statistik, warum Heizungsrohre im Boden undicht werden, haben wir nicht gefunden – aber untersuchte Fälle. Das IFS beschreibt ein Rohr der Fußbodenheizung, das beim Einbau eines Türstoppers angebohrt und notdürftig verschlossen wurde; erst im zweiten Betriebsjahr zeigte sich der durchfeuchtete Boden. Bei Stahlleitungen, die im Fußboden zu den Heizkörpern führen, sieht das Institut nach eigener Aussage häufig dasselbe Bild: Das Rohr rostet von außen durch, weil Feuchtigkeit an das Rohr gelangt.

Ein Heizkreis, der kalt bleibt, oder dunkles, schlammiges Wasser beweisen kein Loch im Boden: Rostschlamm kann nach dem BDH ganze Heizkreise blockieren. Ein Leck schließen beide Zeichen aber auch nicht aus.

Wie gesucht wird, beschreibt die Richtlinie VdS 3150 der Versicherer; sie ist unverbindlich. Der Leckorter lässt sich schildern, wie sich der Schaden bemerkbar gemacht hat, sieht sich die Räume an und grenzt den Bereich mit Feuchtemessungen ein. Dann wählt er ein Ortungsverfahren und ergänzt es bei Bedarf durch weitere. Ziel ist eine möglichst zerstörungsarme Ortung.

Eine Hand hält eine Wärmebildkamera über einen Fliesenboden; auf dem Display zeichnen sich die Schleifen der Heizrohre und eine unregelmäßige hellere Stelle ab (Symbolbild)
Wärmebild einer Fußbodenheizung: Die Rohrschleifen zeichnen sich ab; eine unregelmäßige warme Stelle kann auf ein Leck hinweisen (Symbolbild).
VerfahrenWas es zeigtWo die Grenze liegt
Feuchtemessungwie weit sich das Wasser im Boden verteilt hatZeigt nicht das Loch. Aufgesetzte Messgeräte erfassen nur die Oberfläche; Metall und Salze stören.
Wärmebildkamera (Thermografie)bei laufender Heizung den Verlauf der Rohre; ein Leck kann sich als unregelmäßige warme Stelle abzeichnenWassertemperatur, austretende Menge und Tiefe der Leitung müssen passen. Ein vermuteter Leckort sollte mit einem zweiten Verfahren bestätigt werden.
Druckprobe, Abschnitt für Abschnittin welchem Strang oder Heizkreis der Druck nicht hältGrenzt den Kreis ein, nicht die Stelle. Arbeit für Heizungsbauer oder Leckorter, nicht für Bewohner.
Prüfgas (Formiergas: 95 % Stickstoff, 5 % Wasserstoff)wo an der Bodenoberfläche am meisten Wasserstoff ankommtDer Heizkreis wird dafür entleert und danach wieder gefüllt und entlüftet; klären Sie vor dem Termin, wer das übernimmt. Das Gas braucht Zeit, bis es oben ist.
Akustische Ortungdas Geräusch, das austretendes Wasser erzeugtJe niedriger der Druck, desto leiser – und Hausheizungen arbeiten mit wenig Druck; Kunststoffrohre dämpfen stärker als Stahl.
Verfahren nach VdS 3150 (Ausgabe 2025), Unterlagen von Messgeräteherstellern und einem Fachlexikon. Wie genau ein Verfahren ortet, gibt keine dieser Quellen an. Das Prüfgas gilt in diesem Gemisch als nicht brennbar, kommt aber aus einer Druckgasflasche und kann in hoher Konzentration die Atemluft verdrängen – Sache des Leckorters.

Zwei Dinge helfen. Bei der Suche: Unterlagen vom Bau – Verlegeplan, Fotos der Rohre vor dem Estrich, das Protokoll der Dichtheitsprüfung. Und danach: ein schriftlicher Bericht. Der Musterbericht der Richtlinie sieht Felder für die eingesetzte Messtechnik, das Ergebnis der Druckprüfung und den Befund vor – auch für den Fall, dass kein Leck gefunden wurde.

Nach dem Fund: reparieren, dokumentieren, trocknen

Ist die Stelle gefunden, gibt es zwei Wege: den Boden dort öffnen und das Rohrstück ersetzen oder die ganze Leitung erneuern. Welcher passt, hängt von der Ursache ab – ein angebohrtes Rohr ist nur an einer Stelle beschädigt; ist eine Leitung von außen angegriffen, kann der ganze Abschnitt betroffen sein. Die Reparatur am Rohr ist Arbeit des Heizungsbauers.

Zwei Hinweise, bevor der Boden geöffnet wird. Sprechen Sie das Öffnen mit dem Versicherer ab: Nach den unverbindlichen Musterbedingungen (siehe «Wer zahlt was?») bleibt das Schadenbild unverändert, bis er die Stelle freigibt; geht das nicht, wird mit Fotos dokumentiert, und beschädigte Teile werden aufbewahrt. Das ausgebaute Rohrstück heben Sie deshalb auf. Und teilen Sie dem Betrieb vorher schriftlich oder per E-Mail das Baujahr mit und was Sie über Schadstoffe im Haus wissen – dazu sind auch private Auftraggeber verpflichtet (§ 5a Gefahrstoffverordnung). In älteren Häusern kann in Belägen, Klebern und Spachtelmassen Asbest stecken; die Richtlinie der Versicherer rechnet damit bei einem Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993.

Getrocknet wird erst, wenn das Leck behoben ist. Für die Dämmschicht unter dem Estrich nennt die Richtlinie Regeltrocknungszeiten von 14 bis 21 Tagen je nach Dämmstoff; im Einzelfall kann es länger dauern. Wie viel Wasser im Boden ist, sieht man von oben nicht – nach dem Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts können Dämmschichten massiv durchfeuchtet sein, ohne dass es an der Oberfläche messbar ist.

Wer zahlt was?

Grundlage sind die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für die Wohngebäude- und die Hausratversicherung, Stand Juni 2026. Sie sind unverbindlich; Ihr Vertrag kann abweichen, vor allem wenn er älter ist.

PostenNach den MusterbedingungenDer Haken
Nässeschaden am Gebäude durch Wasser aus der Heizungzählt als Leitungswasser, wenn es bestimmungswidrig – also ungewollt – ausgetreten ist; ein Rohrbruch ist dafür nach dem Wortlaut nicht nötigAusschlüsse, etwa für Schwamm
Gebrochenes Heizungsrohr im Gebäudeversichert – bei Frost und aus anderen GründenVorausgesetzt wird ein Loch oder Riss im Material. Ersetzt wird das beschädigte Stück, nicht die Erneuerung weiterer Leitungen. Rohre unter der Bodenplatte nur mit eigener Vereinbarung.
Trocknung, Estrich und Bodenbelag wiederherstellenTrocknung ist in den Musterbedingungen nicht eigens genannt; die Richtlinie der Versicherer beschreibt sie als Teil der Sanierung eines LeitungswasserschadensDer Umfang richtet sich nach dem Vertrag – vorher abstimmen.
Heizkörper, Kessel, Boiler, Hähne und Ventilenur Bruch durch FrostGeht ein solches Teil aus anderem Grund kaputt, etwa durch Alter, ist es nach den Musterbedingungen nicht versichert.
Ausdehnungsgefäß, Sicherheitsventil, Wartung, Nachfüllendort nicht eigens genannt; ein defektes Gefäß oder ein tropfendes Ventil ist nach unserer Lesart kein BruchschadenHat ausgetretenes Wasser das Gebäude beschädigt, wird das getrennt geprüft.
Leckortungdas Wort kommt nicht vor; in Betracht kommt der Ersatz von Kosten für die Ermittlung eines versicherten Schadens, bis zur vereinbarten Höheknüpft an einen versicherten Schaden an (siehe unten)
Möbel rücken, Aufräumen, Hoteleigene Kostenpositionen, jeweils bis zum vereinbarten Betragnur infolge eines Versicherungsfalls; Hotel nur, wenn die selbst bewohnte Wohnung unbewohnbar ist; eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen
Möbel, Teppiche, HausratHausratversicherung – auch dort zählt Wasser aus der Heizung als Leitungswassereigener Vertrag, eigene Meldung
Nach den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV (VGB 2022, VHB 2022 und Allgemeiner Teil, Stand Juni 2026); Spalte «Der Haken» auch nach der Richtlinie VdS 3150 und Entscheidungen zu älteren Bedingungen. Die Tabelle zeigt, wie die Musterbedingungen einordnen – nicht, was Ihr Versicherer zahlt.

Die Kosten der Suche sind die heikelste Frage. Gesetz und Musterbedingungen kennen den Ersatz von Kosten für die Ermittlung eines Schadens, den der Versicherer zu ersetzen hat (§ 85 Versicherungsvertragsgesetz). Stellt sich heraus, dass kein versicherter Schaden vorliegt – kein Leck oder nur ein defektes Ausdehnungsgefäß –, gibt dieser Wortlaut keinen Anspruch auf die Suchkosten her; eine Gerichtsentscheidung genau dazu haben wir nicht gefunden. Die Versicherer raten in ihrer Richtlinie, die Ursachensuche vorher abzustimmen: Der Versicherer könne Fachfirmen vermitteln, und die Kostenübernahme lasse sich vor dem Auftrag klären. Wer den Auftrag ohne Abstimmung erteilt, trägt nach dieser Richtlinie das Kostenrisiko. Wird am Ende ein versicherter Rohrbruch gefunden, kommt es nach zwei Landgerichtsurteilen darauf an, ob man die Suche vorab für erforderlich halten durfte – auch wenn zuerst an der falschen Stelle geöffnet wurde (Einzelfälle zu älteren Bedingungen).

Der Ausschluss für Schwamm (holzzerstörende Pilze) gilt nach dem Bundesgerichtshof auch dann, wenn der Befall Folge eines versicherten Wasseraustritts aus einem Heizungsrohr ist (Urteil vom 27.06.2012, Az. IV ZR 212/10, zu älteren Bedingungen). Einen solchen Ausschluss enthalten auch die heutigen Musterbedingungen.

Ihre Pflichten: Die Musterbedingungen verlangen, wasserführende Anlagen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Wörtlich: «Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen unverzüglich beseitigt werden.» Ob ein wiederkehrender Druckverlust ein solcher Mangel ist, steht dort nicht, und eine Gerichtsentscheidung dazu haben wir nicht gefunden. Die Folgen eines Verstoßes sind nach dem Gesetz abgestuft: keine Leistung bei Vorsatz, Kürzung bei grober Fahrlässigkeit, volle Leistung bei einfacher – dass er nicht grob fahrlässig war, muss allerdings der Versicherungsnehmer beweisen. Soweit sich der Verstoß nicht ausgewirkt hat, wird außer bei Arglist trotzdem geleistet (§ 28 Versicherungsvertragsgesetz). Die Musterbedingungen verlangen außerdem, Gebäude in der kalten Jahreszeit zu beheizen und das genügend häufig zu kontrollieren – und eine Heizung, die wegen zu niedrigen Drucks abschaltet, heizt nicht. Unser Rat: die Ursache zügig klären lassen, statt über Monate nachzufüllen, und den Schaden sofort melden, sobald Feuchtigkeit gefunden oder das Leck geortet ist. Das Gesetz verlangt die Anzeige «unverzüglich» (§ 30); eine Frist in Tagen nennt es nicht.

Ist die Heizung erst wenige Jahre alt, kommen außerdem Gewährleistungsansprüche gegen den Betrieb in Betracht, der sie eingebaut hat. Welche Frist gilt, klärt eine Rechtsberatung – nennen Sie dem Versicherer jedenfalls den Betrieb.

Mieter und Wohnungseigentümer

Mieter dürfen hinsehen und notieren – und melden Druckverlust und Feuchtigkeit sofort dem Vermieter, am besten schriftlich: Einen Mangel müssen sie unverzüglich anzeigen (§ 536c Bürgerliches Gesetzbuch), die Heizung instand zu halten ist Sache des Vermieters. Vom eigenen Nachfüllen rät co2online Mietern ab; fragen Sie den Vermieter, ob Sie nachfüllen sollen. Wer ohne vorherige Aufforderung selbst reparieren lässt, trägt das Kostenrisiko: Vor dem Bundesgerichtshof scheiterte 2008 eine Mieterin, die zwei Ausdehnungsgefäße und alle Heizkörperventile hatte erneuern lassen, ohne den Vermieter vorher aufzufordern (Urteil vom 16.01.2008, Az. VIII ZR 222/06). Anders liegt es nach dem Gesetz nur, wenn der Vermieter in Verzug ist oder sofort gehandelt werden muss, um die Wohnung zu erhalten.

Wohnungseigentümer rufen zuerst die Verwaltung an: Wem Leitungen in der Wohnung gehören, richtet sich nach Teilungserklärung und Rechtsprechung, und die Gebäudeversicherung läuft in der Regel über die Gemeinschaft. Ein Wohnungseigentümer, der nach einem Wasserschaden selbst gegen den Versicherer klagte, scheiterte vor dem Landgericht München I, weil nach den Vertragsbedingungen nur die Gemeinschaft als Versicherungsnehmerin die Rechte aus dem Vertrag geltend machen konnte; das Oberlandesgericht München wies seine Berufung im Dezember 2025 zurück (Az. 25 U 912/25 e).

Häufige Fragen

Zeigt der Wasserzähler, ob die Heizung ein Leck hat?

Nein. Der Heizkreis ist ein geschlossener Kreislauf; der Zähler erfasst nur das Wasser, das beim Nachfüllen hineinläuft. Der Zählertest taugt für Trinkwasserleitungen. Läuft der Zähler, obwohl alle Hähne zu sind, kann das an der Trinkwasser-Installation liegen – oder an einer automatischen Nachspeisung oder einem offenen Füllhahn der Heizung.

Hilft ein Dichtmittel, das man ins Heizwasser gibt?

Einen unabhängigen Nachweis, dass solche Mittel ein Leck dauerhaft schließen, haben wir nicht gefunden. Vaillant warnt in der gelesenen Anleitung vor ungeeigneten Zusätzen und nennt dabei auch Dichtmittel; Wolf lässt laut Benutzeranleitung der CGB-2-14/20/24 keine Zusatzmittel im Heizwasser zu. Die Ursache des Lecks bleibt in jedem Fall. Sehen Sie vorher in Ihre Anleitung und fragen Sie Ihren Heizungsbauer.

Muss der Boden raus, wenn die Dämmschicht nass geworden ist?

Nicht zwingend. Nach der Handlungsempfehlung des Umweltbundesamts ist bei einem einmaligen, kurzen Ereignis ohne Vorschaden mit nicht fäkalhaltigem Wasser, schwer besiedelbaren Baustoffen und Trocknung binnen etwa eines Monats nach Schadenseintritt in der Regel kein Rückbau nötig. Bei einem schleichenden Leck ist der Beginn aber oft unbekannt – dann ist vom ungünstigsten Fall auszugehen, und Sachverständige entscheiden nach Untersuchung. Das sind Maßstäbe für Fachleute, keine Fristen.

Wer ist wofür zuständig – Heizungsbauer oder Leckortung?

Ausdehnungsgefäß, Sicherheitsventil, Wartung und die Reparatur am Rohr sind Sache des Heizungsbauers; ihm gilt in der Regel der erste Anruf. Ortung, Dokumentation und Trocknung zählt die Richtlinie der Versicherer zu den Kompetenzen von Sanierungsbetrieben; auch Heizungsbauer orten, etwa mit Wärmebildkamera und abschnittsweiser Druckprobe.

Quellen

  1. Deutscher Wetterdienst: Deutschlandwetter im September 2026 (Pressemitteilung vom 29.09.2026, vorläufige Bilanz, Abschnitt Bayern) (dwd.de)
  2. Deutscher Wetterdienst: Thema des Tages vom 08.10.2026, «Endlich Regen!» (dwd.de)
  3. IFS – Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer: Schadenbegrenzung planen und Warnsignale hören (21.05.2025) (ifs-ev.org)
  4. IFS: Wenn Wasser zu verschwinden scheint (03.03.2025) (ifs-ev.org)
  5. IFS: Baumangel am Balkon zerstört Heizungsrohr (11.10.2021) (ifs-ev.org)
  6. IFS: Fußbodenheizung in mehreren Wohnungen undicht (25.05.2015) (ifs-ev.org)
  7. IFS: Eine fast geglückte Bastelarbeit (24.05.2019) (ifs-ev.org)
  8. IFS: Eine typische Ursache für Außenkorrosion an Heizungsrohren (12.06.2019) (ifs-ev.org)
  9. Vaillant: Installations- und Wartungsanleitung ecoTEC plus VC../VCW.., 0020279444_06 (12.08.2024), Kap. 5.1.5, 5.6, 7.1, 7.6, 10.5.4, Störungstabelle (vaillant.de)
  10. Vaillant: Betriebsanleitung ecoTEC plus / ecoTEC exclusive VC../VCW.. (Ausgabe Deutschland), 0020279443_06 (01.04.2022), Kap. 1.2, 1.3, 5.4, 5.5, Anhang C (kontakt.vaillant.de)
  11. Buderus: Bedienungsanleitung für den Betreiber, Gas-Brennwertkessel Logamax plus GB172i.2, 6721830575 (2025/10), Kap. 3.4, 7.2, 8 (documents.buderus.com)
  12. Buderus: Bedienungsanleitung für den Betreiber, Öl-/Gas-Spezialheizkessel Logano G125 ECO, 6 720 817 560 (2015/06), Kap. 3.2 (documents.buderus.com)
  13. Wolf: Betriebsanleitung für den Benutzer, Gasbrennwertgeräte CGB-2(K)/CGS-2/CGW-2/CSZ-2, Art.-Nr. 3063628_201804, S. 8–9 (im Wolf-Downloadcenter aktuelle Ausgabe, abgerufen 12.10.2026) (oxomi.com)
  14. Wolf: Betriebsanleitung für die Fachkraft, Gasbrennwerttherme CGB-2-14/20/24, CGB-2K-20/24, Art.-Nr. 3063421_202507, S. 22, 56, 70, 73 (oxomi.com)
  15. Viessmann: Bedienungsanleitung für den Anlagenbetreiber, Vitodens 200-W/222-W/222-F/242-F, 5855217 DE 06/2026, S. 4, 50, 54 (static.viessmann-climatesolutions.com)
  16. Viessmann: Datenblatt Vitodens 200-W, Typ B2HH/B2KH, 6152487 DE 4/2025 (static.viessmann-climatesolutions.com)
  17. Viessmann: Ratgeber «Heizung verliert Wasser» (abgerufen 12.10.2026) (viessmann.de)
  18. Viessmann: Ratgeber «Bei der Heizung Wasser nachfüllen» (abgerufen 12.10.2026) (viessmann.de)
  19. Weishaupt: Montage- und Betriebsanleitung Gas-Brennwertgerät WTC-GW 25-B Kompakt, Druck-Nr. 83320701, 2/2025-05, Kap. 3.3.3.2, 10, 11.6, 12.2 (weishaupt.de)
  20. Reflex Winkelmann: Broschüre Membran-Druckausdehnungsgefäße Reflex, Refix (08-2024), S. 6, 23, 26–31, 38 (xom-web.reflex.de)
  21. AFRISO: Betriebsanleitung Membran-Sicherheitsventil Heizung «MS», Version 04.2026 (res-3.cloudinary.com)
  22. Roth Werke: Fußbodenheizung – Inbetriebnahme und Protokolle (9/21), S. 5, 10–11 (roth-werke.de)
  23. VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie: Leitfaden für Fachleute «Druckhaltung und Wasserbeschaffenheit von Heizungsanlagen» (Nachdruck Mai 2024), S. 13, 18 (files.vdzev.de)
  24. VdZ: Lexikon «Ausdehnungsgefäß» auf intelligent-heizen.info (abgerufen 12.10.2026) (intelligent-heizen.info)
  25. BDH/ZVSHK: Informationsblatt Nr. 8 «Vermeidung von Betriebsstörungen und Schäden durch Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen» (März 2017) (bdh-industrie.de)
  26. BDH: Informationsblatt Nr. 3 «Korrosionsschäden durch Sauerstoff im Heizungswasser» (März 2011) (bdh-industrie.de)
  27. co2online: Heizungswasser und Entgasung – die wichtigsten Fakten (20.12.2019) (co2online.de)
  28. DVGW: Verbraucherinformationen Trinkwasser-Installation – Heizungsraum (Fülleinrichtung, Systemtrenner) (dvgw.de)
  29. VdS 3150 : 2025-01 (02) – Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung (unverbindliche Richtlinie der Versicherer), Abschnitte 1.1.2, 1.4, 4.1, 4.4.1, 5, 5.2, 6.3, Anhänge A5, A10, A11 (shop.vds.de)
  30. Testo: Practical guide – Thermography for heating contractors (Kurzfassung, englisch, 2018), S. 4–5 (static-int.testo.com)
  31. HaustechnikDialog: SHK-Wissen – Thermografie (Fachlexikon, abgerufen 12.10.2026) (haustechnikdialog.de)
  32. Sewerin: Ortung von kleinen Leckagen mit Tracergas (sewerin.com)
  33. Trotec: LD6000 Combination Detector, Operating Manual TRT-BA-LD6000-WM-04-EN, Kap. 15 (englisch, Kopie bei einem Händler) (polack.co.il)
  34. Esders: Produktseite Tracergas Injection Box TIB 40 (Tracergas-Verfahren; abgerufen 12.10.2026) (esders.de)
  35. GisChem (BG RCI/BGHM): Datenblatt Formiergas, ab 95 % Stickstoff, bis 5 % Wasserstoff (Stand 21.09.2026) (gischem.de)
  36. Umweltbundesamt: Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (Stand April 2024), Kap. 1.2.3.2, 3.1.8, 6 und Anlage 6 (umweltbundesamt.de)
  37. GDV: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2022 – Wohnflächenmodell), unverbindliche Musterbedingungen, Stand Juni 2026, A 4, A 9, A 11, A 17, A 20 (gdv.de)
  38. GDV: Gemeinsamer Allgemeiner Teil für die Allgemeine Haftpflichtversicherung, die Sachversicherung und die Technischen Versicherungen (ohne Projektgeschäft), Monoline-Variante, Stand Juni 2026, B3.3, B4.10 (gdv.de)
  39. GDV: Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022 – Quadratmetermodell), unverbindliche Musterbedingungen, Stand Juni 2026, A 5, A 13 (gdv.de)
  40. Versicherungsvertragsgesetz: § 28 (Obliegenheiten), § 30 (Anzeige), § 85 (Schadensermittlungskosten) (gesetze-im-internet.de)
  41. Versicherungsombudsmann: Entscheidung vom 02.04.2002 – 2937/2001-R (Begriff Rohrbruch) (versicherungsombudsmann.de)
  42. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002 – 4 U 210/01 (Begriff Rohrbruch) (nrwe.justiz.nrw.de)
  43. OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.12.2012 – 5 U 144/12 (Heizkessel ist kein Rohr; Volltext im IWW-Quellenmaterial) (iww.de)
  44. OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 18.11.2016 – 20 U 148/16 (Schadenverhütung ist keine Versicherungsleistung) (nrwe.justiz.nrw.de)
  45. LG Münster, Urteil vom 19.09.2019 – 15 S 23/15 (Suchkosten) (nrwe.justiz.nrw.de)
  46. LG Saarbrücken, Urteil vom 08.03.2010 – 14 O 222/09 (Suchkosten; Volltext im IWW-Quellenmaterial) (iww.de)
  47. BGH, Urteil vom 27.06.2012 – IV ZR 212/10 (Heizungsleck und Schwamm-Ausschluss) (bundesgerichtshof.de)
  48. BGH, Urteil vom 16.01.2008 – VIII ZR 222/06 (Mieterin lässt Heizung ohne Mahnung reparieren) (bundesgerichtshof.de)
  49. Bürgerliches Gesetzbuch: § 535 (Instandhaltung durch den Vermieter), § 536a (Aufwendungsersatz), § 536c (Mängelanzeige durch den Mieter) (gesetze-im-internet.de)
  50. BGH, Urteil vom 08.07.2011 – V ZR 176/10 (Heizkörper und Anschlussleitungen im Wohnungseigentum) (bundesgerichtshof.de)
  51. LG München I, Endurteil vom 18.02.2025 – 12 O 16537/22 (Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft) (gesetze-bayern.de)
  52. OLG München, Beschluss vom 02.12.2025 – 25 U 912/25 e (gesetze-bayern.de)
  53. Gefahrstoffverordnung: § 5a (Informations- und Mitwirkungspflichten des Veranlassers) (gesetze-im-internet.de)
  54. Niederdruckanschlussverordnung: § 13 (Arbeiten an der Gasanlage) (gesetze-im-internet.de)
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